Ein 29-Jähriger gibt vor dem Landgericht zu, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Leutenbach geschlagen und vergewaltigt zu haben.

Stuttgart/Leutenbach - Wegen Vergewaltigung, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung in mindestens drei Fällen ist ein 29-Jähriger von der 17. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein Geständnis hat den Angeklagten vermutlich vor einer härteren Strafe bewahrt. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft dem 29-Jährigen vorgeworfen, seine sechs Jahre jüngere Frau, mit der er seinen eigenen Angaben zufolge seit zwei Jahren „nach islamischem Brauch“ verheiratet ist, in der gemeinsamen Wohnung in Leutenbach mehrfach verprügelt und getreten sowie im März vergewaltigt zu haben.

 

Der Mann hatte in der Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht zunächst lediglich zugegeben, dass er bisweilen auch etwas handgreiflich geworden sei. Die Beziehung sei „die reinste Horrorehe“ gewesen, der Ursprung der Misere die Schwiegermutter, die ihn immer wieder schlecht gemacht habe. Dass er seiner Frau gegen den Kopf getreten und vergewaltigt habe, hatte er zunächst noch bestritten.

Die Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein hatte indes schon am ersten Verhandlungstag deutlich gemacht, dass sie den Aussagen des Angeklagten wenig Glauben schenke und ihm ein Geständnis nahe gelegt. Das hat offenbar Wirkung gezeigt. So wurde die Freiheitsstrafe am Ende für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Als Auflage wurde dem Verurteilten die Teilnahme an einem 60-stündigen Anti-Aggressionstraining gemacht. Zudem muss er 1500 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen sowie 7500 Euro Schmerzensgeld an seine Frau zahlen.