Projektbefürworter werden darauf verweisen, dass die Ausgestaltung vom Stresstest nicht direkt betroffen sei; die Gegner wiederum halten es für denkbar, dass das Projekt bei einem schlechten Testergebnis beendet werden müsste und so jede größere Baumaßnahme zurückgestellt gehöre, bis Klarheit herrsche. So stellt sich für sie die Frage, ob die Bahn derzeit überhaupt Schadenersatz geltend machen kann.

 

Das Versprechen, bis zum Abschluss des Stresstests stillzuhalten, hatte Bahn-Chef Grube Anfang Dezember im StZ-Interview gegeben, in dem er zusicherte, es würden nur solche Baumaßnahmen und Vergaben durchgeführt, "die keine der in Rede stehenden Ausbauoptionen blockieren". Denn das "wäre in der Tat unredlich - und für solche Spielchen stehen wir nicht zur Verfügung", sagte Grube damals. Wann das Spielchen und damit der freiwillige Bau- und Vergabestopp genau endet, hat der Konzernchef damals nicht festgelegt. Dass die Veröffentlichung der Stresstest-Ergebnisse, wahrscheinlich im Rahmen einer Pressekonferenz, den offiziellen Schlusspunkt darstellen wird, werden Minister Hermann und auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 nach eigenen Aussagen aber schon deshalb nicht akzeptieren, weil die Grünen bisher nicht an der Ausgestaltung des Stresstests beteiligt worden sind.

Sie ärgern sich maßlos darüber, dass derzeit die künftige Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs nur mit einem allein von der Bahn gestalteten Fahrplan überprüft werden kann. Es heißt nämlich in Regierungskreisen, die alte CDU-FDP-Landesregierung habe freiwillig auf einen eigenen Fahrplan verzichtet. Die Projektgegner gehen deshalb davon aus, dass sich die Debatte über den Stresstest nicht an einem Tag erledigt haben werde, sondern in der Öffentlichkeit und im Lenkungskreis bis zum Volksentscheid im Herbst hinziehen könnte. Die Frage des Schadenersatzes werde dann erneut diskutiert.