Bei der Verbraucherzentrale sind Beschwerden gegen Süwag eingegangen. Doch der Stromanbieter widerspricht und behauptet, keine Kunden belästigt zu haben.

Ludwigsburg - Die RWE-Tochter Süwag wehrt sich gegen Vorwürfe aus Ludwigsburg über ihre Vertriebsmethoden. Einer Kundin der Stadtwerke zufolge soll das Unternehmen Drückerkolonnen ausgeschickt haben, die behauptet haben, die Stadtwerke würden vom 12. Januar an keinen Strom und kein Gas mehr in das Wohngebiet der 73-Jährigen liefern. Alle Bürger dort müssten deshalb neue Verträge mit der Süwag abschließen. Nicht nur sie selbst sei belästigt worden, so die Frau.

 

An den Vorwürfen sei nichts dran, sagt dagegen das Unternehmen. "Weder die Rückmeldung über unser Qualitätsmanagement noch der direkte Kontakt mit Kunden haben den Vorwurf bestätigt", sagt der Unternehmenssprecher Jörg Oeser. Der Dienstleister, der für die Süwag die Direktvermarktung übernehme, habe versichert, dass die Mitarbeiter weder Kunden bedrängt hätten, noch versucht, "sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen Energielieferverträge zu erschleichen". Die Mitarbeiter "des von uns beauftragten Dienstleisters sind bereit, dies auch eidesstattlich zu versichern", teilt Oeser mit.

Mehrere Beschwerden bei der Verbraucherzentrale

Den Versicherungen des Unternehmens zum Trotz sind mittlerweile weitere Beschwerden aus Ludwigsburg bekannt geworden. So haben offenbar mehrere verärgerte Bürger die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart über Drückerkolonnen in Ludwigsburg informiert. Einem Sprecher der Einrichtung zufolge hatte ein Mann berichtet, ein Süwag-Mitarbeiter habe an der Haustür seines Mehrfamilienhauses geklingelt und angegeben, er müsse etwas "wegen dem Strom nachschauen".

Nachdem er sich auf diese Art Zugang zu dem Gebäude verschafft habe, sei er von Wohnung zu Wohnung gezogen, um Verträge zu verkaufen. Den Mietern habe er versichert, die Süwag sei bei jedem Tarif der günstigste Anbieter. Ob Süwag-Werber, wie von der 73-Jährigen Stadtwerke-Kundin berichtet, behauptet haben, die Stadtwerke würden die Stromlieferungen einstellen, ist der Verbraucherzentrale nicht bekannt. Die Frau jedenfalls bleibt bei ihrer Darstellung. "Aber nach unseren Erfahrungen ruft längst nicht jeder verärgerte Kunde bei uns an", so der Sprecher.

14 Tage Kündigungsrecht

Haustürgeschäft Als Haustürgeschäft bezeichnen Juristen unter anderem Verträge, die mündlich in der Wohnung des Verbrauchers abgeschlossen werden, bei einer Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen etwa auf der Straße.

Widerrufsrecht Wenn der Verbraucher den Vertreter nicht selbst zu sich bestellt hat, besteht für ihn in der Regel ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Im Zweifel können sich Betroffene von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (0711/66910) beraten lassen.