Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Die Reißleine will der VRS als Auftraggeber der S-Bahn-Verlängerung aber noch nicht ziehen – noch nicht, wohlgemerkt. Denn das zentrale Kriterium ist im grünen Bereich geblieben: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Nutzen-Kosten-Faktor bei jeder Nahverkehrsmaßnahme größer sein muss als 1,0. Bei der S 2 nach Neuhausen liege man jetzt bei 1,1 – allerdings für das gesamte Bauprojekt vom Fasanenhof bis nach Neuhausen. Ob man daraus den Schluss ziehen darf, dass das in Frage stehende Teilprojekt vom Flughafen bis nach Neuhausen bereits unter 1,0 gefallen ist, war am Mittwoch nicht zu erfahren.

 

Planungen sollen fortgesetzt werden

Die Verwaltung des Regionalverbandes schlägt vor, die Planungen trotz der Schwierigkeiten weiter voranzutreiben, bis der Planfeststellungsbeschluss vorliegt; das könnte Anfang 2017 der Fall sein. Bis dahin könne geklärt werden, ob Bund und Land auf anderem Wege die erforderlichen Zuschüsse geben. Sollte die Förderung von Bund und Land definitiv wegfallen, müssten die Planungen aber beendet werden; Regionalverband, Landkreise und betroffene Kommunen könnten die Kosten nicht schultern. Es wären dann 5,5 Millionen Euro an Planungskosten verloren. Die Entscheidung, ob die S-Bahn nach Neuhausen kommt, wird also frühestens Anfang 2017 getroffen. Bis dahin bleibt alles offen.