Teilnahmslos und schweigend hört sich Beate Zschäpe im Münchner Gerichtssaal an, dass sie ihre Pflichtverteidiger behalten muss. Auch ihre Anwälte schweigen. Alle tun so, als sei nichts gewesen.

München - Beate Zschäpe ist diesmal schwarz gekleidet. Sie hat ein Halstuch hoch ins Gesicht gezogen. Wieder stellt sie sich zwischen ihre Verteidiger; aber sie redet diesmal nicht mit ihnen. Während die Fotografen ihre Arbeit tun, unterhalten sich ihre Anwälte Anja Sturm und Wolfgang Heer hinter ihrem Rücken. Der dritte Verteidiger, Wolfgang Stahl, sitzt teilnahmslos daneben. Das Gericht tritt ein. Zschäpe nimmt Platz, öffnet aber, anders als bisher ihren Laptop nicht. Sie ist blass und sitzt starr. Ihre gefalteten Hände geben ihr Halt.

 

Manfred Götzl, der Vorsitzende Richter, verliest eine kurze Erklärung. Zschäpes Antrag, die Verteidiger auszutauschen, sei abgelehnt worden. Sie habe keine konkreten Angaben gemacht, die eine nachhaltige Zerrüttung des Vertrauens zu ihren Anwälten für die Richter nachvollziehbar machen würden. Es sei außerdem nicht erkennbar, „dass eine sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich sei“.

Ihre Anwälte schweigen auch

Götzl fragt, ob jemand eine Stellungnahme dazu abgeben wolle. Zschäpe schweigt und sitzt starr. Ihre Anwälte schweigen auch. Dann sagt schon die erste Zeugin des Tages aus. Es ist eine junge Frau, die das NSU-Trio über Jahre hinweg auf einem Campingplatz auf Fehmarn als freundliche und zugewandte Nachbarn kennengelernt hatte. Alle im Gerichtssaal tun so, als wäre nichts passiert. Alle tun so als hätte es eine ernsthafte Misstrauensbekundung Zschäpes vergangene Woche nicht gegeben. Es ist eine absurde Situation am Dienstagmittag im Münchner NSU-Prozess.

Bereits am Wochenende war durchgestochen worden, Zschäpes Antrag sei oberflächlich und ungenügend begründet. Am Sonntag ließ dass Gericht dann öffentlich erklären, bei dem Antrag Zschäpes handele es sich um einen „nichtöffentlichen Verfahrensteil, der höchstpersönliche Umstände des Verhältnisses der Angeklagten zu ihren Verteidigern betrifft und daher nicht öffentlich gemacht werden kann.“ Kurz darauf wurde dann durchgestochen, die Bundesanwaltschaft habe den Antrag für unzulässig erklärt; Zschäpes Verteidiger hätten ausdrücklich keine Stellung genommen. Und indirekt heißt es dann noch, dass Zschäpe ihr Misstrauen wohl spontan aus dem Bauch heraus geäußert habe, die juristischen Hintergründe nicht kenne und psychisch im Augenblick überfordert sei. Das heißt es von derselben Angeklagten, die bisher als so durchsetzungsfähig und führungsstark charakterisiert worden war.

Nicht immer die richtigen Fragen

Verteidiger haben die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten, die Angeklagten haben sich nicht nach den Interessen ihrer Anwälte zu richten. Zschäpe habe erklärt, so wird kolportiert, als Laie die Arbeit ihrer Verteidiger nicht angemessen bewerten zu können, jedoch den Eindruck zu haben, dass diese den Zeugen nicht nachdrücklich genug Fragen stellten. Um beurteilen zu können, dass Zschäpes Verteidiger, wenn sie denn fragen, nicht immer die richtigen Fragen, vor allem aber die Fragen nicht immer in einer zielführenden Form formulieren, dafür muss man kein Jurist sein.

Wäre es von Zschäpes Verteidigern, die sich gewiss auch in einer schwierigen Situation befinden, wirklich zu viel verlangt gewesen, für den Wunsch ihrer Mandantin wenigstens vorsichtig zu werben – selbst wenn diese Werbung bei diesem Gericht begrenzte Erfolgschancen gehabt hätte? Die Verteidigung Zschäpes verfügt in diesem Verfahren insgesamt über sehr begrenzte Erfolgschancen.

Wird die Angeklagte zum Objekt der Rechtspflege?

Im Ergebnis kann man aus dem Verhalten des Gerichts, der Bundesanwaltschaft, aber auch der Verteidiger von Beate Zschäpe schließen, dass sie sich zumindest in diesem Punkt einig sind. Die Eintracht von Parteien, die von der Idee her höchst unterschiedliche Interessen zu vertreten haben, legt freilich schon den Schluss nahe, dass hier eine Angeklagte nun tatsächlich zum Objekt der Rechtspflege werden könnte.

Nur einzelne Juristen, darunter Götzls Vorgänger im Amt des Vorsitzenden des Münchner Staatsschutzsenats, geben öffentlich zu erkennen, dass es Probleme geben könnte, dass es auch Wege gegeben hätte, Zschäpes Ansinnen in Teilen nachzukommen, ohne den ganzen Prozess zum Kippen zu bringen. Aber solche Stimmen spielen im Münchner Gerichtssaal keine Rolle. In solchen Situationen zeigt sich, wer Größe hat – und wer sich an Formalien festhält, um sich wegducken zu können.