Die Jagd auf den ausgebüxten Nandu aus Plieningen hat ein Nachspiel. Der Tierhalter hat eine hohe Rechnung von der Polizei präsentiert bekommen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Flucht eines großen Laufvogels hat für den Halter ein Nachspiel. Nicht nur musste er Ende September den Tod seines Tieres verkraften. Er bekam nun auch noch eine Rechnung über rund 700 Euro für den Einsatz, sagte der Tierhalter gegenüber unserer Zeitung. Die Polizei lässt den Plieninger für die Einsätze bezahlen, bei denen der große Laufvogel auf Straßen gesichtet wurde, welche die Einsatzkräfte deswegen sperrten.

 

Der Nandu war Ende September von einem Hof in Plieningen abgehauen. Laut seinem Besitzer war der Vogel wegen eines über das Gehege schwenkenden Krans erschrocken. Danach begann eine aufregende Suche nach dem Tier. Immer wieder wurde er gesehen, mal auf der Bundesstraße 27 beim Fasanenhof, mal beim Waldfriedhof. Doch der rasend schnelle Laufvogel ließ sich nie in eine Falle locken. Am Ende starb Hansi.

Gebührenordnung sieht für Tiersuchen 26 Euro pro halbe Stunde vor

Die Gebührenordnung der Polizei sehe vor, dass die Suche nach entlaufenen Tieren und das Einfangen in Rechnung gestellt werde. Dafür sei ein Satz von 26 Euro pro angefangener halber Stunde eines Beamten angesetzt. „Wir haben nicht alles in Rechnung gestellt“, sagt ein Polizeisprecher. So seien Fahrten von Streifenwagen nicht berechnet worden, da diese ohnehin im Gebiet unterwegs waren und nach dem großen Vogel Ausschau hielten, wenn er wieder einmal auftauchte.

Berechnet worden seien aber die Einsätze, bei denen die Polizei die Bundesstraße 27 dicht machte. Das sei zweimal der Fall gewesen. „Da sind dann natürlich einige Beamte draußen, und es hat auch jeweils länger als eine Stunde gedauert“, sagt der Polizeisprecher. So sei die Summe zustande gekommen. Zahlen muss der Besitzer, wenn er fahrlässig gehandelt hat. „Natürlich wissen wir, dass der Halter nicht absichtlich handelte“, sagt der Polizeisprecher. Jedoch müsse ein Gehege so geschützt sein, dass die Tiere nicht ausbüxen können. Der Halter verteidigt sich: Der Zaun sei hoch genug gewesen, das Tier habe aber in der Panik ungeahnte Kräfte entwickelt und sei darüber gesprungen.