Seit 2000 hat das Geldhaus insgesamt neun sogenannte Zweckgesellschaften gegründet. Diese häufig in Steueroasen, etwa auf den Kanalinseln, angesiedelten Investmentvehikel trugen so beschauliche Namen wie Bodensee, Mainau, Weinberg und Grüner Baum. Mit ihrer Hilfe hat die LBBW – wie viele andere Banken auch – sogenannte Asset Backed Securities (ABS) aufgelegt: durch Forderungen gedeckte Wertpapiere. Diese wurden – eigenkapitalschonend für die Bank – Unternehmenskunden angeboten. In den ABS-Bündeln waren mehrere Forderungen zu handelbaren, verbrieften Kreditpaketen zusammengefasst. Diese Zweckgesellschaften wurden erst von 2007 an in die Bilanz mit aufgenommen (konsolidiert), als die Rechnungslegung von dem deutschen HGB- auf den internationalen IFRS-Standard umgestellt wurde.

 

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass diese Konstrukte für die LBBW nicht nur Dienstleistungen erbracht hätten, sondern tatsächlich von ihr beherrscht worden seien. So seien gezielt Risiken verschleiert worden. 2005 und 2006 gehe es jeweils um Volumina von mehr als sechs Milliarden Euro, die als Aktiv- und Passivposten in die Bilanzen hätten mit aufgenommen werden müssen. Die Manager pochen dagegen darauf, sie hätten nach den damals geltenden Gesetzen gehandelt.