Rückschlag im Streit mit einem russischen Lobbyisten: Ein Schiedsgericht wies eine Schadensersatzklage der EnBW ab. Die Karlsruher streiten mit dem Russen um insgesamt 120 Millionen Euro.

Karlsruhe - Ein Züricher Schiedsgericht hat im Millionen-Streit um frühere Russlandgeschäfte eine Klage des Stromkonzerns EnBW abgewiesen. Wie der drittgrößte deutsche Energieversorger am Freitag in Karlsruhe mitteilte, hatte die EnBW von einem Unternehmen des russischen Lobbyisten Andrey Bykov 12 Millionen Euro zurückhaben wollen. Die Schadenersatz-Klage sei abgewiesen worden, weil das Gericht keine Rückzahlungspflicht erkennen konnte.

 

Insgesamt streitet sich die EnBW mit Bykov um 120 Millionen Euro. Der EnBW zufolge geht es um frühere Verträge für die Lieferung und Sicherung von Uran, um die Rückzahlung eines gewährten Darlehens für ein Monitoring-System zur Überwachung von Nukleartransporten in Russland sowie um eine Kooperation beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim.

Bykov sieht sich dagegen für Lobbyarbeit für lukrative Gasgeschäfte bezahlt. Die EnBW hat dies stets zurückgewiesen und hebt in ihrer Mitteilung vom Freitag hervor, dass das Schiedsgericht die von Bykov behaupteten Scheingeschäfte als „nicht glaubwürdig“ ansieht.

Der Schiedsspruch ist der zweite von insgesamt drei solcher Verfahren. Vor wenigen Wochen hatte die EnBW einen Teilerfolg bei einem Schiedsgericht in Stockholm erzielt. Demnach muss Bykov 24,5 Millionen Euro an die EnBW zurückzahlen. Ein weiteres Schiedsgerichtsverfahren ist in Berlin anhängig. Die EnBW rechnet erst im Herbst mit einer Entscheidung. Die 120 Millionen Euro sind schon bilanziell abgeschrieben. Endgültig weg sind nun 48 Millionen Euro. Auf 47,5 Millionen Euro können die Karlsruher noch hoffen.

Der scheidende EnBW-Chef Hans-Peter Villis hat 2008 dem Unternehmen zufolge eine Beteiligungsmöglichkeit an zwei russischen Gasfeldern geprüft. Für „Koordinierungsaufgaben“ habe Bykov dafür „eine angemessene Vergütung“ erhalten. Einen Zusammenhang mit den von der Bykov-Gruppe nicht erfüllten Verträgen gebe es nicht.