Die Ausbreitung von Spielhallen in Stuttgart ist schwer zu kontrollieren. Deshalb will die Stadt jetzt über Bande spielen - und hofft auf ein neues Landesgesetz.

Stuttgart - Der Bezirksbeirat Mitte hat am Montagabend erneut die Vergnügungsstättenkonzeption einstimmig abgelehnt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) drehte sich die Diskussion am Dienstag vor allem um die sogenannte Mindestabstandsregelung, die in der zu beschließenden Vorlage nicht steht. Dennoch haben außer der FDP und den Freien Wählern die Stadträte der Vorlage zugestimmt – mit der Maßgabe, eine Mindestabstandsregelung planungsrechtlich in die Vorlage mit aufzunehmen. Aus genannten Gründen war die Konzeption, die vorsieht, Spielhallen künftig auf bestimmte Stadtbezirke zu konzentrieren, vor drei Wochen von der Tagesordnung gestrichen worden.

 

Knackpunkt ist die Mindestabstandsregel

Das vom Büro Acocella erarbeitete Gutachten schlägt als Instrumente der Feinsteuerung vor, Spielhallen künftig im Erdgeschoss zu verbieten, nur noch in bestimmten Bezirken Vergnügungsstätten zuzulassen und innerhalb dieser Bezirke ebenfalls Gebiete auszusparen, wie beispielsweise die Cannstatter Altstadt oder die Plätze rund um das Neue und das Alte Schloss. Diese beiden Punkte wurden von der Verwaltung in der Beschlussvorlage aufgenommen, nicht aber die ebenfalls im Gutachten empfohlene Mindestabstandsregel – das Baurecht sieht eine solche Regelung nicht vor.

„Die Abstandsregelung ist aber der Kern der Diskussion, und wir brauchen einen dringenden Appell an die Landesregierung“, sagte Baubürgermeister Matthias Hahn. Denn das Land wird voraussichtlich nach der Sommerpause ein Ausführungsgesetz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag beschließen. Darin soll es eine Abstandsregelung geben, nicht aus städtebaulichen Gründen, sondern zur Vermeidung der Spielsucht. „Die Auswirkung ist aber letztlich dieselbe“, so Hahn. Die für das Landesgesetz zur Diskussion stehenden 250 Meter erachtet der Baubürgermeister für eine Stadt von Stuttgarts Größe für ausreichend. Er betonte mehrmals, dass die Stadt in ihrer kommunalen Satzung die Mindestabstandsregelung nicht aufnehmen kann, auch wenn sie im angestrebten Landesgesetz verankert wird. „In dem Landesgesetz geht es um Gewerberecht, um den Jugendschutz und die Vermeidung von Spielsucht“, so Hahn, „in der städtischen Satzung geht es um Städtebau.“

Stadtbezirke schützen

Dies schließt jedoch nicht aus, den politischen Willen zu formulieren, eine Regelung zu definieren, wie viel Meter Abstand zwischen zwei Spielhallen liegen muss. Es gehe darum, die Stadtbezirke, in denen künftig Spielhallen erlaubt sein werden, zu schützen, so gut es ginge. Die dafür erforderliche Feinarbeit wird nun nach der Beschlussfassung die Aufgabe der Verwaltung sein. „Sie können jetzt entscheiden, ob Mitte die Juxbude der Region wird oder ob sie auch in der Zukunft noch Anwohner und inhabergeführte Geschäfte haben wollen“, gab Veronika Kienzle, Bezirksvorsteherin von Mitte, der Verwaltung mit auf den Weg.