Die Güteklassen

EU-Olivenölverordnung Für kein Lebensmittel in der Europäischen Union gibt es so viele Vorgaben wie für Olivenöl. Die EU-Olivenölverordnung teilt es in die Güteklassen „nativ extra“, „nativ“ und „Olivenöl“ ein. Neben Grenzwerten für chemische Parameter und einer genauen Kennzeichnung schreibt die Verordnung geschmackliche Kriterien vor.

 

„Nativ extra“ Sensorische Fehler sind in dieser Güteklasse nicht erlaubt. Sobald einer der 15 Fehler auftritt, die in der Verordnung aufgeführt sind – das Öl etwa ranzig oder stichig schmeckt – ist ein Olivenöl nicht mehr „nativ extra“.

„Nativ“ Die Herstellung ist dieselbe wie bei der höchsten Güteklasse „nativ extra“: Nur mechanische Verfahren ohne Wärmezufuhr sind erlaubt. Sensorische Fehler können allerdings vorkommen.

„Olivenöl“ Auch hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine Güteklasse. „Olivenöl“ ist raffiniertes Olivenöl, gemischt mit Olivenöl „nativ“ oder „nativ extra“. Es schmeckt neutral und eignet sich zum Braten oder Backen.