Die Gebühren für Girokonten steigen. Nur wenige Banken bieten kostenlose Formate an. Müssen Verbraucher nun die Bank wechseln oder gibt es auch andere Lösungswege? Das erklärt die Stiftung Warentest.
Stuttgart - Seit Mitte Juni haben alle Bürger einen Anspruch auf ein Girokonto. Doch Verbraucherschützer haben nun festgestellt: Oft sind diese Angebote teurer als herkömmliche Konten. Damit verstoßen sie gegen die geltenden Vorgaben beim „Konto für Jedermann“, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag in Berlin nach Stichproben mitteilte . Die sogenannten Basiskonten sollen vor allem für sozial schwächere Menschen wie Obdachlosen und Asylsuchenden sowie Verbrauchern mit wenig Geld zugute kommen. Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt: die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank.
Dass Girokonten überhaupt keine Gebühren kosten – das findet man im deutschen Bankwesen generell immer weniger, bestätigt die Stiftung Warentest. Sie hat in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“, die an diesem Mittwoch erscheint, 104 Banken mit 241 Kontomodellen getestet. Das Ergebnis: Gerade einmal bei 25 Girokonten sind alle Buchungen inklusive, die Girocard kostet nichts und es sind auch keine Bedingungen zu erfüllen.
„Das Girokonto war in der Vergangenheit ein Einstiegsprodukt für die Banken, mit dem sie die Kunden zu anderen Produkten verleiten wollten“, sagt die „Finanztest“-Redakteurin Kerstin Backofen. Dem sei inzwischen nicht mehr so. Um die eigenen Erträge aufzubessern, kassieren die Banken nun auch für bisher kostenlose Leistungen oder machen einzelne Leistungen teurer.
Zahlungskontengesetz
Seit 18. September 2016 sind Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden den Kontowechsel zu vereinfachen. Denn mit dem neuen europaweiten Zahlungskontengesetz (ZKG) müssen die Banken jedem Kunden eine Art „Umzugsservice“ für das Girokonto anbieten.
Damit der Wechsel reibungslos abläuft, erteilt der Kunde der neuen Bank den Auftrag zur Hilfe beim Bankenwechsel. Diese fordert sodann die notwendigen Daten – zum Beispiel Daueraufträge, Lastschriftmandate, Überweisungen – bei der alten Bank an. Sie muss der Aufforderung innerhalb von fünf Tagen nachkommen, das Girokonto zeitnah schließen. Die bestehenden Zahlungs- und Abbuchungsaufträge bleiben vorhanden – der Kunde muss sich darum nicht kümmern. Dies gilt aber nur für inländische Aufträge.