Die Gebühren für Girokonten steigen. Nur wenige Banken bieten kostenlose Formate an. Müssen Verbraucher nun die Bank wechseln oder gibt es auch andere Lösungswege? Das erklärt die Stiftung Warentest.

Stuttgart - Seit Mitte Juni haben alle Bürger einen Anspruch auf ein Girokonto. Doch Verbraucherschützer haben nun festgestellt: Oft sind diese Angebote teurer als herkömmliche Konten. Damit verstoßen sie gegen die geltenden Vorgaben beim „Konto für Jedermann“, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag in Berlin nach Stichproben mitteilte . Die sogenannten Basiskonten sollen vor allem für sozial schwächere Menschen wie Obdachlosen und Asylsuchenden sowie Verbrauchern mit wenig Geld zugute kommen. Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt: die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank.

 

Dass Girokonten überhaupt keine Gebühren kosten – das findet man im deutschen Bankwesen generell immer weniger, bestätigt die Stiftung Warentest. Sie hat in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“, die an diesem Mittwoch erscheint, 104 Banken mit 241 Kontomodellen getestet. Das Ergebnis: Gerade einmal bei 25 Girokonten sind alle Buchungen inklusive, die Girocard kostet nichts und es sind auch keine Bedingungen zu erfüllen.

„Das Girokonto war in der Vergangenheit ein Einstiegsprodukt für die Banken, mit dem sie die Kunden zu anderen Produkten verleiten wollten“, sagt die „Finanztest“-Redakteurin Kerstin Backofen. Dem sei inzwischen nicht mehr so. Um die eigenen Erträge aufzubessern, kassieren die Banken nun auch für bisher kostenlose Leistungen oder machen einzelne Leistungen teurer.

Wann lohnt sich der Bankenwechsel?
Wer sich nicht sicher ist, ob er zu viel bezahlt, sollte dies zunächst überprüfen, rät Backofen. Die jährlichen Kosten – inklusive Girokarte und Onlinebuchungen – sollten 60 Euro nicht übersteigen: „ Fünf Euro pro Monat halten wir für eine faire Grenze, die sowohl das Interesse des Markts als auch das des Kunden berücksichtigt.“ Die Mehrkosten können auch gerechtfertigt sein – wenn sie den konkreten Bedürfnissen des Kontoinhabers entgegenkommen. „Wenn sich jemand mit Computern überhaupt nicht auskennt, können sich die höheren Kosten für eine Filialbank oder für Telefonbanking lohnen“, sagt Backofen. Wem die günstige Kontoführung dagegen über den Service geht, sollte einen Wechsel erwägen. Kostenlose Konten ohne Wenn und Aber gibt es vor allem bei Direktbanken. Gratiskonten und Filialen bieten regionale PDS Banken, die Sparda Hessen, die Südwestbank, die überregionalen Santander Bank sowie die Santander Consumer Bank.
Was gilt es bei einem Wechsel zu beachten?
Wichtig ist, Kriterien festzusetzen, die für das eigene Konto eine Rolle spielen sollen. Brauche ich eine Filiale, die mir ab und zu hilft? Verfügt die Bank über ausreichend eigene Automaten, bei denen ich abheben kann? Wenn ich weiß, dass ich regelmäßig einen Dispozins in Anspruch nehmen werde: Welche Gebühr muss ich dafür bezahlen? Das sind Fragen, die man sich vor einem Wechsel stellen sollte, erklärt Backofen.
Welche Alternativen gibt es zum Wechsel?
Ein unbürokratischer Weg, Kontoführungskosten einzusparen, ist, das eigene Verhalten zu verändern. So rät Backofen etwa dazu, nur bankeigene Automaten für Bargeldabhebungen zu nutzen. „Fremdabhebungen, Abhebungen bei anderen Geldinstituten also, sind in der Regel teuer.“ Anstatt einen Überweisungsschein auszufüllen und bei der Bank einzuwerfen, können Kontoinhaber eine Überweisung zum Beispiel am heimischen Computer veranlassen. Auch Daueraufträge könne man Zuhause einrichten oder ändern und so die Gebühren für die Bearbeitung durch die Bank sparen. Denn: „Immer dann, wenn ich zusätzliche Handarbeit von der Bank verlange, wird es teuer“, sagt Backofen.
Eine Alternative zum Bankenwechsel können aber auch andere Kontomodelle der eigenen Bank sein. Wer feststellt, dass er wegen eines Premium-Kontos zu viel bezahlt, sollte sich zunächst bei seiner Bank nach einem preiswerteren Modell erkundigen. So kann man sich den Wechsel unter Umständen sogar sparen.

Zahlungskontengesetz

Seit 18. September 2016 sind Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden den Kontowechsel zu vereinfachen. Denn mit dem neuen europaweiten Zahlungskontengesetz (ZKG) müssen die Banken jedem Kunden eine Art „Umzugsservice“ für das Girokonto anbieten.

Damit der Wechsel reibungslos abläuft, erteilt der Kunde der neuen Bank den Auftrag zur Hilfe beim Bankenwechsel. Diese fordert sodann die notwendigen Daten – zum Beispiel Daueraufträge, Lastschriftmandate, Überweisungen – bei der alten Bank an. Sie muss der Aufforderung innerhalb von fünf Tagen nachkommen, das Girokonto zeitnah schließen. Die bestehenden Zahlungs- und Abbuchungsaufträge bleiben vorhanden – der Kunde muss sich darum nicht kümmern. Dies gilt aber nur für inländische Aufträge.