Ein Investor will seit Jahren an der Geisinger Straße in Bietigheim-Bissingen einen Elektrofachmarkt oder Lebensmitteldiscounter unterbringen, aber die Stadt sagt: nein. Vor Gericht droht dem Unternehmen nun eine Niederlage. Der Geschäftsführer macht der Stadt schwere Vorwürfe.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Bietigheim-Bissingen - Die Investoren des Bietigheimer Gewerbeparks (Bigpark) werden mit ihrer Klage gegen die Stadt Bietigheim-Bissingen aller Voraussicht nach scheitern. Bigpark will seit Jahren auf einem brach liegenden Areal an der Geisinger Straße Einzelhandelsgeschäfte unterbringen, im Gespräch waren ein Elektrofachmarkt und ein Lebensmitteldiscounter. Die Stadtverwaltung hat diese Form der Nutzung untersagt – mit Verweis auf das städtische Einzelhandelskonzept, das den Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten an dieser Stelle ausschließt.

 

Stadt und Bigpark liegen wegen des Projekts schon lange im Clinch, auch juristisch. Die neuerliche Klage richtete sich gegen den Bebauungsplan für das Areal. Die Vorsitzende Richterin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ließ indes bereits in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass sie die von Bigpark vorgebrachten Einwände für nicht gravierend genug hält, um den Plan für nichtig zu erklären. „Ich kann den Ärger der Klägerseite durchaus verstehen, weil sich das Verfahren schon so lange hinzieht“, erklärte sie. „Ich halte es aber für zulässig, dass die Stadt auf einen Bauantrag reagiert und sagt: wir wollen das anders haben.“ Das Urteil wird, wie an Verwaltungsgerichten üblich, in den nächsten schriftlich verkündet.

Die Stadt lasse privaten Investoren keine Chance, kritisiert der Kläger

Jens Lück, einer der beiden Bigpark-Investoren, hielt in dem Prozess seine Verärgerung nicht zurück und machte der Stadt schwere Vorwürfe. Diese versuche bereits seit 2007, ihn zu zwingen, das Grundstück zu verkaufen. „Das allein ist der Zweck dieses Bebauungsplans“, sagte er. Überall im Umfeld sei Einzelhandel erlaubt, nur auf seinen Flächen nicht. Auch habe ihn die Verwaltung von allen Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten. „Jeder hier weiß das: wenn irgendwo in Bietigheim-Bissingen ein Grundstück zum Verkauf steht, sichert sich die Stadt sofort ein Vorkaufsrecht – und private Investoren haben keine Chance mehr.“

Bigpark ist deshalb vor drei Jahren nach Tamm ausgewichen, um dort einen neuen Standort aufzubauen. In Bietigheim-Bissingen betreibt das Unternehmen an der Stuttgarter Straße ein Gewerbegebiet. Gestritten wird nur über die benachbarte und rund einen Hektar große Fläche an der Geisinger Straße. Diese lag lange brach, wird derzeit aber von Bigpark an den Kreis vermietet: für ein großes Flüchtlingsheim. Aber das soll nur eine Übergangslösung sein. „Die Bevölkerung hätte sicher nichts dagegen, wenn dort beispielsweise ein Lebensmittelmarkt hinkäme“, sagt Lück .

Der VGH hat Bigpark Recht gegeben – nur hilft das dem Investor nicht

Die Stadt wiederum betont, dass sie zentrenrelevante Sortimente – also auch Elektroartikel oder Lebensmittel – nur in den Zentren zulassen will. Dies sei die Kernaussage des Einzelhandelskonzepts. Es sei zwar richtig, dass es auch im Umfeld Einzelhandelsgeschäfte gebe. Aber diese seien eben schon lange dort und würden daher Bestandsschutz genießen. In die Verhandlung entsandte das Rathaus einen Oberverwaltungsrat, der sich allerdings nicht zu den von Bigpark vorgebrachten Vorwürfen äußern wollte.

Die konkreten Einwände von Bigpark gegen den Bebauungsplan bezogen sich weitgehend auf Formalien: Artenschutzfragen, Baugrenzen, Lärmschutzaspekte, einzelne Formulierungen. Das Ziel war, auf diesem Weg den Plan zu Fall zu bringen und der Stadt somit die Grundlage zu nehmen, Einzelhandel zu verbieten. Das ist Bigpark schon einmal gelungen. Im September 2013 hatte der Verwaltungsgerichtshof einen ersten Bebauungsplan der Stadt kassiert. Für Lück nur ein Pyrrhussieg: die Verwaltung brachte sofort einen neuen Plan auf den Weg, und der ist nun offenbar rechtlich wasserdicht. „Nach den Äußerungen der Richterin rechne ich nicht damit, dass wir mit unserer Klage Erfolg haben werden“, sagte Lück nach der Verhandlung. Aufgeben wolle er aber nicht. „Ich muss mich jetzt mit unserem Anwalt beraten, wie wir weitermachen.“