Vier Kläger wollen gerichtlich anfechten, dass der Fildertunnel nun mit einer Tunnelbohrmaschine gebaut wird statt im herkömmlichen Verfahren. Die Bahn glaubt jedoch nicht, dass dies eine Verzögerung des Baus nach sich zieht.

Stuttgart - Der Planfeststellungsbeschluss für den Fildertunnel wird ein Fall für die Justiz. Nach Angaben des S-21-Kommunikationsbüros sind gegen die Genehmigung des Eisenbahnbundesamts für den Bau der Röhren mit einer Tunnelbohrmaschine vier Klagen beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingegangen. „Der weitere Bauablauf ist dadurch aktuell nicht gehindert“, sagte der S-21-Sprecher Wolfgang Dietrich.

 

Ende Februar hatte das Eisenbahn-Bundesamt den Einsatz einer Tunnelbohrmaschine für den Bau des Fildertunnels zugelassen. In dieser Planfeststellung, die die erste Genehmigung für einen Tunnelbau in bergmännischer Bauweise änderte, waren zahlreiche Einwendungen wegen der Sicherheit, der Finanzierung und des Grundwasserschutzes zurückgewiesen worden.

Schäden für das Grundstück

Die vier Kläger sehen sich durch die Planänderung stärker in ihrem Recht betroffen als bisher. Einer von ihnen hat nach Angaben des Kommunikationsbüros beantragt, dass die Arbeiten so lange eingestellt werden, bis über die Klage entschieden ist. Er befürchte Schäden für sein Grundstück und bezweifle die Finanzierung von S 21, die Leistungsfähig des neuen Bahnhofs und das Rettungskonzept. „Die Bahn wird die Argumente prüfen und sich in der gesetzten Frist dazu äußern“, erklärte Dietrich.

Die vorbereitenden Arbeiten am Tunnelportal im Gewerbegebiet Stuttgart-Fasanenhof sind bereits im Gang. Mitte des Jahres soll dort die riesige Bohrmaschine der Firma Herrenknecht aufgebaut werden, Anfang kommenden Jahres ist der Start des eigentlichen Tunnelbaus vorgesehen. Im Spätsommer soll der bergmännische Vortrieb für die Rettungszufahrt beim Wagenburgtunnel beginnen.