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Stuttgart - Baden-Württemberg entscheidet möglicherweise am 27. November über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21. Landeswahlleiterin Christiane Friedrich forderte die Kommunen jetzt auf, diesen Termin zu prüfen, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag in Stuttgart einen Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“.
Diese sogenannte Anhörung gehört zum Ablauf eines Volksentscheids, damit die Kommunen rechtzeitig die Abstimmung organisieren können. In dem Verfahren können auch andere Termine vorgeschlagen werden - dies sei aber noch nie der Fall gewesen.
FDP liebäugelt mit einer Klage
Ob es zu einem Volksentscheid kommt, hängt vom Parlament ab. In einer Sondersitzung am 16. September wollen die Landtagsabgeordneten über das Ausstiegsgesetz zu Stuttgart 21 beraten und am 28. September darüber abschließend entscheiden. Die Abgeordneten der Grünen und der SPD wollen gegen den Entwurf ihrer Regierung stimmen. Auf diese Weise kommt es zu einem Konflikt zwischen Regierung und Parlament, der eine Volksabstimmung ermöglicht.
Allerdings könnte eine juristische Prüfung das Verfahren noch erheblich in die Länge ziehen. Die FDP liebäugelt mit einer Klage. Ihrer Meinung nach darf das Volk nicht über Projekte abstimmen, die direkt den Haushalt betreffen. Dies ist bei Stuttgart 21 der Fall, da das Land nach bisherigen Planungen 824 Millionen Euro zu dem Milliarden-Projekt beisteuern soll.


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Kretschi go home
Es ist doch so sicher, wie das Amen in der Kirche. Wie man es dreht und wendet: Kretschi wird verlieren und noch am Wahlabend zurücktreten, weil er sein wichtigstes Wahlversprechen nicht halten konnte. Und das beste ist: seine eigenen Wähler werden ihn zum Teufel jagen. Dann wird die SPD eine Koalition mit der CDU eingehen und dieses Land wird endlich wieder von Politikern regiert, die ihr Geschäft beherrschen.
Prüfung der Rechtmäßigkeit darf nicht zur Disposition stehen
Man darf von der Opposition zu Recht eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Volksentscheids erwarten. Alles andere wäre eine Einknicken vor ungesetzlichen Praktiken einer amok-laufenden Regierung.
123
Was "korrekt" ist oder nicht, entscheiden notfalls die Gerichte, sehr geehrte/r 123, ganz gewiss nicht Sie.