Die Hohenheimer Gärten sind ein beliebter Erholungsort in Plieningen. Die Parkanlage ist jedoch in erster Linie eine wissenschaftliche Einrichtung der Universität Hohenheim. Welche Cannabiskonsum-Regeln hier gelten.

Digital Desk: Philip Kearney (kea)

Riesige Bäume, unzählige Eichhörnchen und einen großen Teich: das sind nur drei Gründe, warum viele Stuttgarter gerne zur Erholung in die Hohenheimer Gärten gehen. In erster Linie handelt es sich bei dem Park der Universität Hohenheim jedoch um eine wissenschaftliche Einrichtung. Daher gelten in den Hohenheimer Gärten strengere Regeln als in den meisten anderen Parks in Stuttgart.

 

So ist es in den Hohenheimer Gärten etwa verboten, es sich auf einer Wiese bequem zu machen oder Fußball zu spielen. Auch Grillen ist nicht erlaubt. Das gilt ebenso für den Konsum von alkoholischen Getränken. Doch wie sieht es mit Kiffen aus, das seit dem 1. April in Deutschland (teilweise) legal ist?

Wo in den Hohenheimer Gärten gekifft werden darf und wo nicht

Die Universität Hohenheim lässt auf Anfrage unserer Zeitung wissen, dass in den Hohenheimer Gärten die gesetzlichen Bestimmungen gelten – und es damit keine Uni-eigene Kiff-Regel für den Park gibt.

Laut Gesetz ist der Cannabiskonsum „in Sichtweite“ von Schulen, Kindergärten etc. verboten, wobei diese Sichtweite in jedem Fall nach 100 Metern endet. Offiziell festgelegt sind die Zonen damit nicht. Ihre maximale Ausdehnung umfasst einen 100-Meter-Umkreis (in der Karte grau markiert), den wir in unserer Karte um alle Schulen (orange), Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen (rot), Sportstätten (blau) und Spielplätze (grün) gezogen haben.

Bei strengstmöglicher Auslegung der Abstandsregel dürfte auf dem Dietrich-von-Plieningen-Weg, der sich von den Universitätsgebäuden im Norden bis zur Körsch am südlichen Rand des Parks erstreckt, an nur wenigen Stellen gekifft werden. Denn der Weg führt an zwei Schulen – dem Paracelsusgymnasium und der Körschtalschule – und zwei Spielplätzen vorbei.

Zudem befindet sich nordwestlich des Schlossgartens die Kindertagesstätte „Die kleinen Hohenheimer“, weshalb auch hier theoretisch ein Kiffverbot gilt. Eine weitere Verbotszone befindet sich je nach Auslegung auch am Eingang auf Höhe der Garbe, der im 100-Meter-Umkreis der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim liegt.

Die Universität Hohenheim legt die Abstandsregel in der Praxis etwas weniger streng aus. Sie erklärt, dass der Konsum von Cannabis in Sichtweite des Paracelsusgymnasiums und der Körschtalschule sowie im Umkreis des mitten im Park gelegen Spielplatzes verboten ist.

Überall sonst ist das Kiffen in den Hohenheimer Gärten demnach erlaubt – und damit auch rund um den großen Teich im Botanischen Garten und dem Plieninger Aussichtspunkt im Schlossgarten, zwei der beliebtesten Verweilorte im Park.