Die Länder pochen auf schärfere Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt. Der Bundesrat forderte am Freitag die schwarz-rote Bundesregierung zu einer umfassenderen Neuregelung des Sexualstrafrechts auf als bisher geplant.

Berlin - So müsse schon das fehlende Einverständnis der Betroffenen eine Strafbarkeit auslösen - es gelte der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lasse Strafbarkeitslücken bestehen, heißt es.

 

Straftaten besser ahnden

Eine Person, die ein klar formuliertes „Nein“ des Opfers ignoriere und ohne Anwendung von Nötigungsmitteln sexuelle Handlungen an ihm ausführe, sei weiter nicht strafbar. Geprüft werden sollte, wie sexuelle Übergriffe aus Gruppen strafrechtlich besser geahndet werden können.