Der heutige Vorstandssprecher der Südwestdeutsche Salzwerke AG in Heilbronn steht vor Gericht, weil er bestechlich gewesen sein soll. Der Vorwurf: einem – bereits verurteilten – Bauunternehmer soll er gegen Geld bei Aufträgen behilflich gewesen sein.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - In einem Korruptionsprozess muss sich der Vorstandssprecher des Staatsunternehmens Südwestdeutsche Salzwerke AG seit Montag vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Anklage wirft dem 48-jährigen Kai F. vor, als Vorstand des Energieunternehmens Zeag – einer Tochter der EnBW – Geschenke von einem Bauunternehmer angenommen zu haben und ihm im Gegenzug bei Auftragsvergaben geholfen zu haben. Mit angeklagt ist ein 61-jähriger, inzwischen pensionierter Einkaufsleiter des Heilbronner Versorgers. Er soll ebenfalls gegen Geschenke bei der Vergabe von Aufträgen behilflich gewesen sein, auch durch den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

 

Hintergrund des Verfahrens ist ein Korruptionsskandal, der in Heilbronn seit Jahren große Wellen schlägt. In dessen Mittelpunkt steht der Bauunternehmer Ante Z., der erst vor gut zwei Wochen vom Landgericht Stuttgart verurteilt wurde. Wegen Bestechung erhielt er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, 180 000 Euro Geldstrafe und die Auflage, 400 000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen. In 45 von 59 angeklagten Fällen sahen die Richter seine Schuld als erwiesen an. Zuvor hatte Z. ein umfassendes Geständnis abgelegt und zugegeben, dass er im Gegenzug für seine Großzügigkeit Hilfe erwartete. In der Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter ausdrücklich auf den Fall des einstigen Zeag-Vorstands und Südwestsalz-Chefs F.; es handelte sich um eine andere Kammer als die jetzige.

Einladungen zu Boxkämpfen

Laut Anklage soll der Manager von dem Bauunternehmer dreimal mindestens 10 000 Euro in bar, Einladungen zu Boxkämpfen und einen Geschenkkorb erhalten haben. Zudem habe Ante Z. Gartenarbeiten an F.s Privathaus zum „Freundschaftspreis“ abgerechnet und selbst diesen – einen Betrag von 20 000 Euro – später zurückerstattet. Die beiden hätten sich wechselseitig mit dem „Kosenamen: Mein Bruder“ angesprochen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. „Dein Bruder, für immer“, habe auf dem Umschlag gestanden, der die 20 000 Euro enthielt.

F. und sein Verteidiger wiesen die Vorwürfe im Wesentlichen zurück. Die Angaben zu den Bargeldübergaben seien schlichtweg falsch, sagte der Angeklagte; sie gehen offenbar auf V-Leute der Polizei zurück, die auch dem Gericht nicht bekannt sind. Zu den Boxkämpfen der Klitschko-Brüder sagte F., er wisse nicht mehr, wer die Tickets für den VIP-Bereich im Wert von 400 und 600 Euro bezahlt habe. Ante Z. und er seien damals Freunde gewesen, man habe sich wiederholt wechselseitig eingeladen und darauf geachtet, dass die Ausgaben unter dem Strich ausgeglichen waren.

Der Angeklagte schlägt zurück

Bei der Rechnung für die Gartenarbeiten bestritt F. einen Freundschaftspreis. Nachdem er den Betrag überwiesen habe, habe ihm Z. die 20 000 Euro von ihm zunächst unbemerkt zurückgegeben. Er habe diese eigentlich nicht annehmen wollen, aber dann schließlich doch behalten. Der Manager rechtfertigte dies damit, dass er selbst wiederholt Freunden beim Hausbau geholfen habe, ohne dafür etwas zu berechnen; dies sei auf dem Land, wo er aufgewachsen sei, so üblich. Zugleich bestritt F., dass er sich bei Auftragsvergaben für Z. eingesetzt habe; seine Unterschrift sei allerdings maßgeblich gewesen.

Der Verteidiger des Managers sagte laut „Heilbronner Stimme“, man strebe einen Freispruch an. Es habe keine Unrechtsvereinbarung zwischen dem Bauunternehmer und seinem Mandanten gegeben. Zugleich kündigte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden im Verfahren gegen Z. an, wegen Vorverurteilung.

Der 48-jährige F. ist seit 2011 Vorstandssprecher von Südwestsalz; dort verdiente er zuletzt 280 000 Euro im Jahr. Hauptaktionäre sind je knapp zur Hälfte die Stadt Heilbronn und das Land Baden-Württemberg. Trotz der Anklage gab es bisher keine Konsequenzen für den Manager, anders als für andere Beteiligte. Dies habe der Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion bereits vor einem Jahr beschlossen, sagte ein Stadtsprecher; bis zur gerichtlichen Klärung gelte die Unschuldsvermutung.