Welcher Preis fürs Stuttgarter Wasser als angemessen gilt, darüber sind sich nicht nur Stuttgart und die EnBW, sondern auch die Kartellwächter des Bundes und des Landes noch längst nicht einig. Für die Verbraucher könnte es auch preiswerter werden.

Stuttgart - Dass sich beim Streit um den Rückkaufswert des Stuttgarter Wassernetzes und den angemessenen Verbraucherpreis für das Lebensmittel Wasser die Energie Baden-Württemberg (EnBW) und die Stadt nicht einig werden können, ist bekannt. Zwischen den kontroversen Positionen liegen mehrere hundert Millionen Euro. Demnächst müssen wohl die Gerichte darüber entscheiden, zu welchem Preis das Versorgungsnetz bis Anfang 2014 den Besitzer wechseln kann.

 

Neu ist aber die Erkenntnis, dass sich auch die staatlichen Aufseher beim Wasser nicht einig sind. Während das Bundeskartellamt klare Anzeichen dafür zu haben glaubt, dass schon der „alte“ Stuttgarter Preis zu hoch und Anlass genug für ein Preismissbrauchsverfahren ist, teilen die Kartellwächter im Stuttgarter Umweltministerium diese Sicht nicht. Deren Interesse an der Vergangenheit scheint gegen null zu tendieren. Sie prüfen bis jetzt lediglich, ob der „deutliche“ Anstieg des Preises um fast zehn Prozent zum 1. August gerechtfertigt ist. Ob sie dabei zu der gleichen Ansicht wie die Rathausspitze gelangen, die der EnBW einen Missbrauch ihrer Monopolstellung vorwirft, ist noch offen.

Rechte der Verbraucher schützen

Die Kartellwächter des Landes befinden sich aber in der Zwickmühle. Denn ihre Bonner Kollegen haben deutlich gemacht, dass man ja ihnen das Stuttgarter Wasser reichen könnte, sprich: die Ermittlungen wegen eines möglichen Preismissbrauchs dem Bundeskartellamt zu übertragen.

Kommen die Stuttgarter Prüfer diesem „Wunsch“ nicht nach, so könnte der Eindruck entstehen, sie wollten die Landestochter EnBW als Wasserträger schonen. Dabei haben auch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter ein Recht darauf, dass der bestehende Generalverdacht untersucht, also bestätigt oder entkräftet wird. Noch schwerer wiegen die Rechte der Verbraucher. Denn wenn die Bonner Kartellwächter, die bereits in Berlin Wasserpreissenkungen durchgesetzt haben, auch im Fall EnBW richtigliegen sollten, dann könnten auch in Stuttgart kräftige Rückzahlungen an die Bürger fällig werden.

Aufklärung ist deshalb beim Reizthema Wasser dringend notwendig. Auf- und nicht abtauchen muss die Devise heißen.