Volkswagen ist einem Medienbericht zufolge nicht der einzige Autobauer, der Ärger mit dem Zulieferer Prevent hat. Auch Daimler sei davon betroffen. Die Zusammenarbeit soll auf einen „sehr geringen Umfang“ reduziert worden sein.

München - Volkswagen ist einem Zeitungsbericht zufolge nicht der einzige deutsche Autokonzern, der mit dem Zulieferer Prevent Ärger hat. Beim Landgericht Braunschweig ist nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ auch eine Millionenklage von Prevent gegen Daimler anhängig.

 

Die Zulieferergruppe fordere vor Gericht einen finanziellen Ausgleich für Aufträge, die Daimler im Jahr 2013 gekündigt hatte. Dem Bericht zufolge dürfte es um mehrere zehn Millionen Euro gehen. Darauf deute die Bilanz von Prevent für das Jahr 2014 hin, schrieb die „Süddeutsche Zeitung“. In der Bilanz sei von einem weltweit positiven Trend in der Autoindustrie die Rede, der sich allerdings nicht in den Umsatzzahlen von Prevent niedergeschlagen habe. Das liege hauptsächlich an den „im Jahr 2013 gekündigten Aufträgen“ der Daimler AG.

Juristische Auseinandersetzungen bestätigt

Ein Daimler-Sprecher bestätigte auf SZ-Anfrage, dass man sich in einer juristischen Auseinandersetzung befinde, jedoch weiter in „sehr geringem Umfang“ mit der Prevent-Gruppe zusammenarbeite. In Braunschweig wird dem Bericht zufolge zwischen Prevent und Daimler außer um Geld auch darum gestritten, welches Landgericht zuständig sei – das in Braunschweig oder das in Stuttgart, dem Sitz von Daimler. Die beiden in Sachsen ansässigen Prevent-Firmen ES Guss und Car Trim weigern sich derzeit, Getriebeteile beziehungsweise Sitzbezüge an den VW-Konzern zu liefern, da dieser Schadenersatzzahlungen bei einem gestrichenen Auftrag verweigere.

Der Lieferstreit führt zum Stillstand in mehreren VW-Werken. Mehr als 20.000 VW-Mitarbeiter können nicht so arbeiten wie sonst üblich. Zwar könnte Volkswagen die Teile auch per Gerichtsvollzieher eintreiben. Entsprechende Entscheidungen des Landgerichts Braunschweig liegen vor. In der Konzernzentrale von VW wird nach „SZ“-Informationen allerdings befürchtet, dass die beiden Zulieferer ihre Ware gar nicht auf dem jeweiligen Fabrikgelände in Deutschland haben und Gerichtsvollzieher dort insofern gar nichts pfänden könnten.