Privatbahner wollen Teile der oberirdischen Gleisflächen nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 übernehmen. Zuletzt zogen sie vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Doch das dortige Verfahren dauert überraschend lang.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Frage, ob die Bahn die oberirdischen Gleise am Hauptbahnhof nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auch ohne formales Stilllegungsverfahren abbauen darf, wird nicht im Jahr 2017 entschieden. Die Stuttgarter Netz AG (SNAG), die Teile der Anlagen übernehmen möchte, war mit einem entsprechenden Ansinnen im August 2016 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Die Privatbahner riefen danach im Zuge der sogenannten Sprungrevision unter Auslassung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs gleich das Bundesverwaltungsgericht an. „Der Senat ist bestrebt, das Verfahren im ersten  Halbjahr 2018 zu entscheiden“, heißt es auf Anfrage von dem in Leipzig ansässigen Bundesgericht. Als die Revision im Herbst 2016 eingereicht wurde, wollte eine Gerichtssprecherin keine Prognose zur Dauer abgeben und verwies stattdessen auf einen durchschnittlichen Zeitbedarf in Revisionsverfahren von fast einem Jahr.

 

Eisenbahn-Bundesamt soll Stilllegungsverfahren anordnen

Die SNAG will vor Gericht erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt der Bahn auferlegt, ein formales Stilllegungsverfahren für die zum heutigen Kopfbahnhof führenden Strecken durchzuführen. Im Rahmen dessen wollen die Privatbahner Teile der Infrastruktur übernehmen. Acht der 16 Gleise des Hauptbahnhofs sollen auf diese Weise erhalten bleiben und Eisenbahnunternehmen zur Nutzung angeboten werden, heißt es in einem 2015 vorgelegten Geschäftsmodell der SNAG.

Im Verfahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte ein Vertreter der Bahn zugesagt, ein Planfeststellungsverfahren vor dem Abbau der Gleise durchzuführen. In einem solchen Verfahren sieht die SNAG allerdings weniger Möglichkeiten, ihr Interesse zu bekunden, als in einem Stilllegungsverfahren.