Am 24. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Welche Rechte und Pflichten haben die neuen Abgeordneten? Ein Überblick in neun Fragen und Antworten.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Im Bundestag sitzen die einzigen Repräsentanten, die auf Bundesebene direkt vom Volk gewählt werden. Das macht die Abgeordneten zu etwas ganz Besonderem. Aber welche Rechte und Pflichten hat so ein Parlamentarier? Und wie viel Geld bekommt er für seine Arbeit? Ein Überblick in neun Fragen und Antworten.

 

Wie wird man Abgeordneter?

Das ist im Prinzip ganz einfach: Abgeordneter wird, wer von den wahlberechtigten deutschen Bürgern gewählt wird. Um zur Bundestagswahl aufgestellt zu werden, muss man Deutscher sein und mindestens 18 Jahre alt. Es ist nicht notwendig, Mitglied einer Partei zu sein – man kann auch als unabhängiger Kandidat antreten. Parteimitglieder können auf zwei Wegen in den Bundestag einziehen: über ein Direktmandat, also den Gewinn eines Wahlkreises, oder über die Landesliste der Partei. Als Gewählter wird man dann offiziell als MdB bezeichnet: als „Mitglied des Deutschen Bundestages“.

Wo arbeitet ein MdB?

MdBs haben mindestens zwei Arbeitsplätze – einen in Berlin und einen in ihrem Wahlkreis. Rund zwanzig Wochen im Jahr treffen sich die Abgeordneten zu Plenar-, Fraktions- und Ausschusssitzungen in der Hauptstadt. Das Parlament stellt ihnen Büros zur Verfügung, die Sitzungen des Bundestags finden im Reichstagsgebäude statt. Viele Parlamentarier vertreten zudem den Bundestag in internationalen Gremien, etwa bei der Versammlung des Europarates in Straßburg.

Welche Rechte hat ein Abgeordneter?

Der Bundestag beschließt Gesetze, bestimmt die Höhe des Staatshaushalts, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung. Daran wirken die Abgeordneten mit. Das parlamentarische Stimmrecht ist das eigentliche Privileg des Abgeordneten: Jedes Mitglied des Bundestags muss seine Stimme persönlich abgeben, es kann dies nicht auf andere delegieren. Jeder einzelne Abgeordnete hat zudem das Recht, der Bundesregierung Fragen zu stellen, und einen Anspruch darauf, dass diese beantwortet werden. Zudem kann jeder MdB während des Gesetzgebungsprozesses Änderungsanträge einbringen.

Und welche Pflichten hat er?

MdBs müssen bestimmte Verhaltensregeln beachten. Sie sollen sich beispielsweise an den Sitzungstagen in den Gebäuden des Bundestages in Berlin aufhalten und müssen sich persönlich in die ausliegenden Anwesenheitslisten eintragen. Tun sie das nicht, wird ihre Kostenpauschale gekürzt: Pro verpasstem Sitzungstag werden 100 Euro aus der Pauschale einbehalten; wenn der MdB nicht beurlaubt oder krank war, werden sogar 200 Euro fällig.

Wem dient ein Abgeordneter – und wie viel muss er arbeiten?

Wem dient ein Abgeordneter?

Abgeordnete sind laut Artikel 38 des Grundgesetzes „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Die Verfassungswirklichkeit ist allerdings komplizierter. Wer nicht als unabhängiger Abgeordneter in den Bundestag gewählt wurde, gehört einer Partei an und in der Regel auch der entsprechenden Fraktion im Bundestag. Dies erzeugt Abhängigkeiten und Zwänge. Die Fraktionen sind die Dreh- und Angelpunkte in der Arbeit des Bundestages. Ein Gesetzentwurf kann beispielsweise nicht von einem einzelnen Abgeordneten eingebracht werden. Die Fraktionen bestimmen auch, wer wie lange im Plenum sprechen darf. Und die Fraktionen erwarten in der Regel, dass sich ihre Abgeordneten bei Abstimmungen an die Linie halten, die vorher gemeinsam beschlossen wurde. Dieser „Fraktionszwang“ ist zwar nicht rechtlich bindend, aber wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Wie viel muss ein MdB arbeiten?

Zwanzig Arbeitswochen pro Jahr in Berlin – das klingt nach einer überschaubaren Belastung. Die Abgeordneten arbeiten jedoch wesentlich mehr. Auch außerhalb der Plenarwochen haben sie häufig in Berlin zu tun, zudem sind sie in ihrem Wahlkreis gefordert. Dort machen sie Bürgersprechstunden, halten Reden, zeigen sich bei Volksfesten und Vereinsjubiläen. Nach eigener Auskunft arbeiten Abgeordnete pro Sitzungswoche in Berlin rund 65 Stunden. In einer sitzungsfreien Woche sind es etwa 57 Stunden.

Wer sind die Parlamentarier?

Die Abgeordneten sind die Repräsentanten des deutschen Volkes. Aber das bedeutet nicht, dass jede Bevölkerungsgruppe entsprechend ihrer Größe im Bundestag vertreten ist. So liegt der Prozentsatz an Frauen unter den Mitgliedern des Bundestags mit rund 37 Prozent noch immer deutlich unter dem Anteil der weiblichen Bevölkerung in Deutschland ( 51 Prozent). Parlamentarier sind im Schnitt auch wesentlich älter als der Bevölkerungsdurchschnitt. Es sind auch einige Berufe und Ausbildungswege deutlich überrepräsentiert – ganz besonders die Juristen und die Beamten.

Wie viel Geld bekommt ein MdB – und darf er die Bahn frei nutzen?

Wie viel verdient ein Abgeordneter?

MdBs erhalten eine Entschädigung in Höhe von 9542 Euro pro Monat, die voll zu versteuern ist. Seit Kurzem sind diese Diäten an den sogenannten Nominallohnindex gekoppelt, sie steigen also jedes Jahr automatisch so wie die Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten in Deutschland. Wer eine besondere Funktion im Parlament oder in seiner Fraktion wahrnimmt, bekommt zusätzlich Geld: So erhält beispielsweise ein umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion monatlich 1400 Euro obendrauf, der Bundestagspräsident verdient insgesamt 16 500 Euro pro Monat. Kanzlerin Angela Merkel kommt mit einer Kombination aus Regierungsgehalt und Diät auf rund 23 500 Euro. Abgeordnete dürfen neben ihrer Parlamentstätigkeit noch andere Einkünfte erzielen. Die drei Abgeordneten mit den zurzeit höchsten Nebeneinkünften sind Landwirte. Neben der Diät bekommt ein Abgeordneter eine steuerfreie Pauschale, mit der unter anderem die Kosten des Wahlkreisbüros oder der Zweitwohnung in Berlin bezahlt werden.

Hat jeder MdB einen Dienstwagen?

Nein, Abgeordnete haben keine eigenen Dienstwagen. Der Bundestag betreibt allerdings in Berlin einen Fahrdienst, eine Art parlamentarischen Taxiservice, den die Abgeordneten für dienstliche Belange nutzen können. Bundestagsabgeordnete können zudem alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen – auch für Privatreisen. Dadurch können sie kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen, die Kosten trägt der Steuerzahler. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.