Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Schwierig gestaltet sich laut Mahler die Zusammenarbeit mit den französischen Behörden. Auf ein Rechtshilfeersuchen hin hatten diese zwar Räume der EdF und der Investmentbank Morgan Stanley in Paris durchsucht. Der Wunsch, dass daran deutsche Ermittler teilnehmen sollten, sei jedoch abgelehnt worden. Man wisse auch nicht genau, ob die erbetenen Vernehmungen durchgeführt worden seien, sagte der Oberstaatsanwalt; befragt werden sollten unter anderem die Zwillingsbrüder Henri Proglio (EdF) und Rene Proglio (Morgan Stanley) sowie der Europachef der EdF, Gerard Roth.

 

Weil angeblich die nationale Sicherheit berührt sei, müsse in Frankreich ein Sonderausschuss über die Herausgabe der beschlagnahmten Unterlagen entscheiden; dies steht noch aus.

Bei 50 Aktenordnern wird es nicht bleiben

Mahler rechtfertigte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, erst fast zwei Jahre nach dem EnBW-Deal Ermittlungen aufzunehmen. Bereits nach acht Tagen sei zwar ein „Beobachtungsvorgang“ angelegt worden; trotz diverser Strafanzeigen habe sich aber kein ausreichender Anfangsverdacht ergeben.

Nach der Anzeige einer Münchner Staatsanwältin, die ihre Stuttgarter Kollegen scharf kritisierte, hätten zehn Vertreter von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft dies noch einmal gemeinsam bekräftigt. Erst aus dem Prüfbericht des Rechnungshofs hätten sich genügend Anhaltspunkte ergeben, um ein Verfahren einzuleiten, sagte Mahler. Nach Angaben des zuständigen Dezernenten Peter Vobiller sind daran fünf Staatsanwälte und sieben LKA-Beamte beteiligt; die Unterlagen umfassten derzeit 50 Aktenordner, weitere dürften hinzukommen. Angesichts der andauernden Ermittlungen wird der Ausschuss seine Arbeit nicht, wie geplant, im Sommer beenden, sondern noch deutlich länger tagen.

Bei den Ermittlungen gehe es auch darum, ob Mappus das „Riesengeschäft“ mit der in der Landeshaushaltsordnung gebotenen Sorgfalt vorbereitet habe. Der Gutachter werde auch vor Gericht aussagen, wenn es zu einem Prozess komme.

Frankreich sieht die „nationale Sicherheit“ berührt

Schwierig gestaltet sich laut Mahler die Zusammenarbeit mit den französischen Behörden. Auf ein Rechtshilfeersuchen hin hatten diese zwar Räume der EdF und der Investmentbank Morgan Stanley in Paris durchsucht. Der Wunsch, dass daran deutsche Ermittler teilnehmen sollten, sei jedoch abgelehnt worden. Man wisse auch nicht genau, ob die erbetenen Vernehmungen durchgeführt worden seien, sagte der Oberstaatsanwalt; befragt werden sollten unter anderem die Zwillingsbrüder Henri Proglio (EdF) und Rene Proglio (Morgan Stanley) sowie der Europachef der EdF, Gerard Roth.

Weil angeblich die nationale Sicherheit berührt sei, müsse in Frankreich ein Sonderausschuss über die Herausgabe der beschlagnahmten Unterlagen entscheiden; dies steht noch aus.

Bei 50 Aktenordnern wird es nicht bleiben

Mahler rechtfertigte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, erst fast zwei Jahre nach dem EnBW-Deal Ermittlungen aufzunehmen. Bereits nach acht Tagen sei zwar ein „Beobachtungsvorgang“ angelegt worden; trotz diverser Strafanzeigen habe sich aber kein ausreichender Anfangsverdacht ergeben.

Nach der Anzeige einer Münchner Staatsanwältin, die ihre Stuttgarter Kollegen scharf kritisierte, hätten zehn Vertreter von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft dies noch einmal gemeinsam bekräftigt. Erst aus dem Prüfbericht des Rechnungshofs hätten sich genügend Anhaltspunkte ergeben, um ein Verfahren einzuleiten, sagte Mahler. Nach Angaben des zuständigen Dezernenten Peter Vobiller sind daran fünf Staatsanwälte und sieben LKA-Beamte beteiligt; die Unterlagen umfassten derzeit 50 Aktenordner, weitere dürften hinzukommen. Angesichts der andauernden Ermittlungen wird der Ausschuss seine Arbeit nicht, wie geplant, im Sommer beenden, sondern noch deutlich länger tagen.

Bernhard Jeggle von der Landesgesellschaft Neckarpri sagte als Zeuge, er hätte nie erwartet, dass sich die EdF ganz von ihrem EnBW-Anteil trennen würde. Er hätte vielmehr gedacht, dass die Franzosen „in Deutschland einen Fuß in der Tür halten“ und zumindest eine Sperrminorität behielten.