Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Anwälte von Ex-Ministerpräsident Mappus reagierten nicht auf Anfragen zu möglichen Regressforderungen und einem Verjährungsverzicht. Nach StZ-Informationen hält sich Mappus offen, seinerseits Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Infrage kommen dafür eigentlich nur die beiden Berater, deren Arbeit er zunächst sehr gelobt hatte. Erst später zeigte er sich empört über die Darstellung der Anwälte, sie hätten ihn vor den rechtlichen Risiken des Vorgehens gewarnt. Dem Vernehmen nach erwägt Mappus sogar, seinerseits Ansprüche gegen das Land geltend zu machen, weil er nicht privat, sondern als Ministerpräsident agiert habe.

 

Der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hatte kürzlich scharfe Kritik an den Anwälten geübt. Diese seien offenbar „nicht fähig, einen Mandanten seriös zu beraten“. Am Mittwoch warnte er davor, voreilig Schadenersatz zu fordern. Dies wäre erst dann sinnvoll, wenn ein „materiell messbarer Schaden“ von einem Gericht festgestellt worden sei. Man solle „nicht den zweiten Schritt vor dem ersten“ tun.

Es besteht „dringender Erklärungsbedarf

Auch die CDU hatte, als Reaktion auf das Gutachten der Staatsanwaltschaft, den Blick auf die Anwälte und die Investmentbanker gelenkt. Der CDU-Obmann im EnBW-Ausschuss, Alexander Throm, sagte, es bestehe „dringender Erklärungsbedarf“ bei Gleiss Lutz und Morgan Stanley. „Ich sehe sie in der Verantwortung, und das werden wir einfordern.“ Schon früher hatte es in CDU-Kreisen die Lesart gegeben, Mappus sei ein „Beratungsopfer“.

Finanzminister Nils Schmid (SPD) ließ unlängst im Landtag gewisse Zweifel anklingen, ob bei den Akteuren des EnBW-Deals angesichts eines 800-Millionen-Euro-Schadens viel zu holen sei. Am ehesten sei dies bei Dirk Notheis Erfolg versprechend, dessen Bank mit dem Deal Millionen verdiente. Schmid: „Da mag vielleicht ein bisschen was da sein.“

Ex-Ministerpräsident Mappus schweigt

Die Anwälte von Ex-Ministerpräsident Mappus reagierten nicht auf Anfragen zu möglichen Regressforderungen und einem Verjährungsverzicht. Nach StZ-Informationen hält sich Mappus offen, seinerseits Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Infrage kommen dafür eigentlich nur die beiden Berater, deren Arbeit er zunächst sehr gelobt hatte. Erst später zeigte er sich empört über die Darstellung der Anwälte, sie hätten ihn vor den rechtlichen Risiken des Vorgehens gewarnt. Dem Vernehmen nach erwägt Mappus sogar, seinerseits Ansprüche gegen das Land geltend zu machen, weil er nicht privat, sondern als Ministerpräsident agiert habe.

Der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hatte kürzlich scharfe Kritik an den Anwälten geübt. Diese seien offenbar „nicht fähig, einen Mandanten seriös zu beraten“. Am Mittwoch warnte er davor, voreilig Schadenersatz zu fordern. Dies wäre erst dann sinnvoll, wenn ein „materiell messbarer Schaden“ von einem Gericht festgestellt worden sei. Man solle „nicht den zweiten Schritt vor dem ersten“ tun.

Es besteht „dringender Erklärungsbedarf

Auch die CDU hatte, als Reaktion auf das Gutachten der Staatsanwaltschaft, den Blick auf die Anwälte und die Investmentbanker gelenkt. Der CDU-Obmann im EnBW-Ausschuss, Alexander Throm, sagte, es bestehe „dringender Erklärungsbedarf“ bei Gleiss Lutz und Morgan Stanley. „Ich sehe sie in der Verantwortung, und das werden wir einfordern.“ Schon früher hatte es in CDU-Kreisen die Lesart gegeben, Mappus sei ein „Beratungsopfer“.

Finanzminister Nils Schmid (SPD) ließ unlängst im Landtag gewisse Zweifel anklingen, ob bei den Akteuren des EnBW-Deals angesichts eines 800-Millionen-Euro-Schadens viel zu holen sei. Am ehesten sei dies bei Dirk Notheis Erfolg versprechend, dessen Bank mit dem Deal Millionen verdiente. Schmid: „Da mag vielleicht ein bisschen was da sein.“