Es ist richtig, dass die Staatsanwaltschaft gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus ermittelt, meint StZ-Ressortleiter Thomas Breining. Auch wenn am Ende das Ergebnis stehen könnte, dass der Untreueanfangsverdacht nicht zu einer Anklage reicht.

Stuttgart - Es hat lange gedauert, bis die Staatsanwälte im Ankauf der EnBW-Aktien durch den damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) ein Thema für sich sahen. Aber jetzt meinen es die Ermittler offenkundig Ernst: Fünf Wohnungen und fünf Büroräume sind von Staatsanwälten und Polizeibeamten durchsucht worden. Schriftliche Unterlagen und Datenträger wurden sichergestellt und werden nun ausgewertet.

 

Aus dem Gutachten des Landesrechnungshofes ergäben sich „Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus beim Erwerb der Aktien der Untreue … strafbar gemacht haben könnte“, teilt die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Das muss man erstmal auf sich wirken lassen: Ein Ministerpräsident könnte (!) sich zum Nachteil seines Landes strafbar gemacht haben.

Machtwechsel war keine Laune des Moments

Das verdeutlicht auch, dass der Machtwechsel vor gut einem Jahr keine Laune des Moments war. Die Menschen waren und sind es überdrüssig, dass Politiker vor allem zum eigenen Machterhalt hemdsärmelig die Dinge anpacken und dabei das eigentliche Wohl der Bürgerschaft nachrangig zu werden droht. Für diesen Typus Politiker stand Stefan Mappus idealtypisch. Es ist in dieser Situation wichtig für die gesellschaftliche Hygiene, dass die Abläufe um den EnBW-Deal umfassend durchleuchtet werden.

Nach dem Staatsgerichtshof, dem Untersuchungsausschuss des Landtages, dem Landesrechnungshof, unabhängigen Wirtschaftsprüfern, irgendwann ein Schiedsgericht der internationalen Handelskammer bringt sich da jetzt auch die Staatsanwaltschaft ein. Das ist gut so – auch wenn am Ende das Ergebnis stehen könnte, dass der Untreueanfangsverdacht nicht zu einer Anklage vor Gericht reichte.