Der Enkel des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofes ist im Urheberrechtsstreit um Stuttgart 21 vor dem Bundesgerichtshof unterlegen.

Karlsruhe - Der Erbe des Bahnhofarchitekten Paul Bonatz ist mit seinem Widerstand gegen den Abriss auch des zweiten Seitenflügels für den Stuttgart-21-Bau endgültig vor Gericht gescheitert. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Peter Dübbers gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil zurück, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Voraussetzungen für eine Revision seien nicht erfüllt.

 

Dübbers hatte gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs ein Urheberrechtsverfahren angestrengt. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage in der ersten Instanz im Mai 2010 ab. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lehnte dies in zweiter Instanz ab. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Die Bahn begrüßte als Bauherrin von Stuttgart 21 die Entscheidung. Damit bestünden auch bei dem geplanten Umbau des Stuttgarter Bahnhofs keine rechtlichen Hindernisse. Der Konzern wies darauf hin, dass der zentrale Teil des Baus aus dem Jahre 1922, das Empfangsgebäude mit seinem charakteristischen Turm, erhalten bleibe. Dieser Bau werde gemeinsam mit der Denkmalschutzbehörde restauriert.

Dübbers bedauerte seine Niederlage nach zwei Jahren Rechtsstreit. Anders als der BGH sehe er eine grundlegende Bedeutung des Rechtsstreits rund um das Thema Urheberschutz. Dieser besteht für Dübbers, nachdem Bonatz 1956 gestorben war, noch bis Ende 2026.

Die Karlsruher Richter argumentierten, die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch sei eine Entscheidung des BGH zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Auch bestünden keine Rechtsfehler, die eine Zulassung der Revision erfordert hätten.