Der Bahn drohen weitere Verzögerungen bei Stuttgart 21. In einem Abschnitt beim Stuttgarter Flughafen darf sie vorerst keine Bäume fällen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem aktuellen Beschluss verfügt.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat der Bahn untersagt, im Stuttgart-21-Abschnitt rund um den Flughafen Bäume zu fällen und Sträucher zurückzuschneiden. Diese Rodungen wären aber notwendig gewesen, um mit den Arbeiten für die Neubaustrecke längs der Autobahn und für die Anbindung des Manfred-Rommel-Flughafens an die Gleisstrecken von Stuttgart 21 zu beginnen. Grundsätzlich sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Rückschnitte und Fällungen nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März zulässig. Somit droht in dem Abschnitt ein weiterer Zeitverzug von einem halben Jahr.

 

Gericht hat noch nicht in der Sache entschieden

Die Pläne für diesen Abschnitt hatte das Eisenbahn-Bundesamt im Juli 2016 grundsätzlich genehmigt. Gegen diesen sogenannten Planfeststellungsbeschluss hatte Anfang Dezember 2016 die Schutzgemeinschaft Filder geklagt. Zudem forderte sie in einem Eilantrag, die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung auszusetzen. Mit dem Beschluss des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Januar hat das Gericht aber weder über die Klage noch über den Eilantrag entschieden. Der sogenannte Hängebeschluss der Verwaltungsrichter hat lediglich die aufschiebende Wirkung der gegen den Planfeststellungsbeschluss erhobenen Klage wieder hergestellt, heißt es in dem Schriftsatz der Mannheimer Richter. Da die von der Bahn für Januar angekündigten Arbeiten „irreversible Zustände“ geschaffen hätten, griff der VGH zu diesem Schritt. „Dem Erhalt des Baumbewuchses“ sei „Vorrang einzuräumen, freilich zeitlich eingeschränkt bis zur Entscheidung des Senats in der Sache selbst“, heißt es in dem Beschluss, der der Stuttgarter Zeitung vorliegt.

Abschnitt am Flughafen hängt dem Terminplan hinterher

Die DB-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, die für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm verantwortlich zeichnet, wollte im Bereich des Flughafens in einem ersten Schritt Rodungen ausführen, um Platz für die Verlegung einer Gas- und einer Stromleitung zu schaffen, die nun noch im Bereich der zukünftigen Bahntrasse liegen. Den Beschluss des VGH nannte ein Projektsprecher auf Anfrage „bedauerlich“. Wegen großer Verzögerungen, die nicht zuletzt aus der langen Hängepartie um die Anbindung der Gäubahnstrecke an den Flughafen und deren Fortführung Richtung Hauptbahnhof entstanden sind, hatte die Bahn die Planungen für Stuttgart 21 rund um den Airport im März 2015 aufgeteilt. Vorrangig sollte der Abschnitt vorangetrieben werden, in dem der VGH nun die Arbeiten unterbunden hat.