Stuttgart 21 Kritiker zeigen Bahnvorstände an
Thomas Wüpper, Berlin, 12.02.2013 07:27 UhrDer Streit um den Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs hat wieder an Schärfe gewonnen. Volker Kefer (Bild) und Rüdiger Grube wurden wegen fahrlässigen Verhaltens im Zusammenhang mit Kostensteigerungen bei Stuttgart 21 angezeigt. Wir dokumentieren die Entwicklung der Kosten des Bahnprojekts in einer Bilderstrecke.Foto: dpa
Stuttgart - Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat gegen Bahnchef Rüdiger Grube und Infrastruktur-Vorstand Volker Kefer Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue und des Betrug erstattet. Die Juristen des Bündnisses werfen der Konzernspitze der Deutschen Bahn grob pflichtwidriges Verhalten vor und stützen sich dabei auf das Dossier des Bundesverkehrsministeriums, das die Stuttgarter Zeitung in Auszügen veröffentlicht hat.
Die Strafanzeige wurde vom Sprecher des Aktionsbündnisses, dem Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, sowie dem ehemaligen Vorsitzenden Strafrichter beim Landgericht Stuttgart, Dieter Reicherter, bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Kernvorwurf ist, dass der Bahnvorstand das Milliardendefizit und damit die weggebrochene Finanzierung von Stuttgart 21 seit Anfang Juli 2012 gekannt und verschwiegen haben soll.
Kosten eines Projektabbruchs erhöht?
Die DB-Spitze habe diesen Sachverhalt unterdrückt und nach dem Motto „Augen zu und durch“ den Weiterbau betrieben, so die Juristen. Weder ein schadensmindernder Stopp von Auftragsvergaben noch eine Bauunterbrechung sei bis zur Klärung der Gesamtfinanzierung eingeleitet worden. Das habe die Kosten des aus Sicht der S21-Kritiker absehbaren Projektabbruchs erhöht. Damit habe der Vorstand die Vermögensinteressen des Konzerns und der Projektpartner verletzt.
Das Aktionsbündnis wirft den Bahnvorständen nicht nur Untreue, sondern auch Betrug vor. Die Beschuldigten hätten sich „durch Unterdrückung wahrer Tatsachen“ einen Vermögensvorteil verschafft, heißt es in der Anzeige. Das vorläufige Ergebnis der Wirtschaftsprüfer von Pricewaterhouse Coopers (PwC) vom 2. Juli 2012, wonach man bei S 21 eine Kostenüberschreitung von bis zu 2,3 Milliarden Euro erwarte, sei dem DB-Aufsichtsrat monatelang verschwiegen worden.
Kritiker stellen Zusammenhang mit Vertragsverlängerungen her
Die klagenden Juristen äußern – wie schon das Dossier des Ministeriums – den Verdacht, dass das auch mit den Vertragsverlängerungen der Bahnvorstände zu tun haben könnte. Am 9. September begann demnach die Laufzeit des um fünf Jahre verlängerten Anstellungsvertrags von DB-Vorstandsmitglied Volker Kefer. Dem Aufsichtsrat sei die Kostenexplosion verschwiegen worden, um dem Manager die Zustimmung der Kontrolleure zu der ihn begünstigenden Vertragsregelung zu verschaffen, so Loeper und Reicherter. Somit liege eine „Bereicherungsabsicht“ vor.
Die Juristen stützen ihre Anzeige auch darauf, dass ein kritisches Rechtsgutachten des Professors Urs Kramer dem Aufsichtsrat und den Projektpartnern lange „pflichtwidrig verschwiegen“ worden sei. Darin kommt der Gutachter unter anderem zum Ergebnis, dass der Verkauf des Gleisvorfelds von der Bahn an die Stadt Stuttgart unzulässig gewesen sei. Ohne die Entwidmung des Gleisgeländes könnte S 21 nicht realisiert werden.
Die Strafanzeige sei vom Aktionsbündnis beschlossen worden, heißt es in einer Mitteilung der S-21-Kritiker. Dem Bündnis gehören unter anderem die Regionalverbände von BUND, VCD und Pro Bahn an sowie der Kreisverband der Grünen, der Landesverband der Linken und die „SPD-Mitglieder gegen S 21“.
Deutsche Bahn will sich zur Anzeige nicht äußern
Bei der Deutschen Bahn war offiziell keine Stellungnahme zu der Strafanzeige zu erhalten. In einem Mitarbeiterschreiben hatte Bahnchef Grube Ende vergangener Woche jedoch behauptet, der Aufsichtsrat sei „unmittelbar“ informiert worden, „nachdem valide und geprüfte Ergebnisse des 6-Punkte-Programms vorlagen“. Diese seien dem Aufsichtsrat am 12. Dezember 2012 offengelegt und gleichzeitig die Projektpartner darüber informiert worden.
Zur Untermauerung ihrer Strafanzeige haben Loeper und Reicherter auch das Dossier des Verkehrsministeriums eingereicht, das ihnen nach eigenen Angaben vorliegt. Vorige Woche war durch Berichte dieser Zeitung bekannt geworden, wie kritisch die Bundesregierung S 21 und das Handeln der DB-Spitze inzwischen sieht.
Das Dossier für den zuständigen Staatssekretär und DB-Aufsichtsrat im Haus von Minister Peter Ramsauer (CSU) wurde zum Krisentreffen der Bahnkontrolleure am vorigen Dienstag erstellt. Es kreidet der DB-Spitze gravierende Verfehlungen an, darunter verspätete und sogar falsche Information des Aufsichtsrats zu den Mehrkosten von bis zu 2,3 Milliarden Euro sowie zu ihrer Finanzierung. Deshalb sollten Regressansprüche geprüft werden, betonen die Regierungsexperten in dem 15-seitigen Dokument.
Kritiker stützten sich auf internes Dossier
Aus dem Dossier geht hervor, dass der DB-Vorstand Volker Kefer die vorläufigen Ergebnisse der Kostenüberprüfung bei S 21 schon seit dem 2. Juli 2012 kannte. Zudem wurden „erste Einschätzungen“ im Konzern bereits am 3. August 2012 erörtert, heißt es unter Bezug auf DB-Angaben. Die Mehrkosten von 2,3 Milliarden Euro wurden dem Aufsichtsrat und der Öffentlichkeit aber erst am 12. Dezember offiziell bekannt gegeben.
Zudem stellt das Ministerium im Dossier ausdrücklich einen Zusammenhang zwischen den „verspäteten“ sowie „falschen Informationen“ des Aufsichtsrats und den Vertragsverlängerungen für die DB-Vorstände Rüdiger Grube, Volker Kefer, Richard Lutz und Karl-Friedrich Rausch seit Sommer 2012 her. „Bei rechtzeitiger Information durch den Vorstand“, heißt es im Dossier, „hätte der Aufsichtsrat zudem diese Informationen bei seinen Entscheidungen über Vertragsverlängerungen . . . berücksichtigen können“. Jurist Loeper sieht darin den strafrechtlich relevanten Vorwurf, dass sich die DB-Vorstände die Vertragsverlängerung „erschlichen“ haben könnten.






Aufmerksamer Leser: Der Wortklauber sind SIE!
Das Dossier enthielt Vorwürfe – nichts anderes. Ein Vorwurf ist auch dann ein Vorwurf, wenn das Wort „Vorwurf“ nicht genannt ist. Dass Sie das bestreiten, ist – ich wiederhole es – lächerlich. Nichts anderes. Die Regierungsvertreter haben dem Bahnvorstand vorgeworfen, er habe „über Monate keinen Hinweis auf die bekannte Dimension des Problems gegeben und in dieser Zeit weitere Vergaben getätigt“. Sie haben ihm außerdem vorgeworfen, er habe „die potenziellen Kosten des Ausstiegs/Umstiegs auf eine andere Alternative in einer Phase der Unsicherheit über die Gesamtfinanzierung bewusst erhöht“.
Zum Wesen von Kommunikation
@Petra Sauer, Sie scheinen sich nun ja auf Sophisterei und Wortklauberei zurückziehen zu wollen, aber andererseits ja inzwischen zu begreifen, dass das 'Dossier' anders als von Herrn Wüpper behauptet, keine Vorwürfe, sondern 'Feststellungen' enthält. Denn Vorwürfe würden sich an jemanden richten, 'Feststellungen' beschreiben hingegen schlicht (hier vermutete)Vorgänge. Objektiver würde man daher von 'Vermutungen' reden. Wenn nun der INHALT dieses 'Dossiers' in einer Aufsichtsratssitzung zur Sprache kommt, dann ist zu erwarten, dass aus diesen 'Vermutungen' Fragen formuliert werden. Diese können sowohl die Vermutungen selbst (sind diese wahr?), sowie Motive für das beschriebene Handeln betreffen. Weil warum sollte man das Thema sonst im Aufsichtsrat zur Sprache bringen? Wenn man nichts erfahren möchte, braucht man nicht darüber zu reden! Sehen Sie, anders als Sie das gerne hätten, herrscht im Aufsichtsrat der Bahn ein ganz normales Arbeitsklima, und kein Parteienstreit. --- Dieses 'Dossier', was sich --- wie Herr Wüpper später selbst schrieb -- tatsächlich als 'Sprechhilfe' definiert, ist also eine Erinnerungsstüze für bestimmte Teilnehmer der Sitzung gewesen, mehr nicht. In einer Erinnerungstütze für einen selbst (wenn auch von Mitarbeitern erstellt) werden aber keine Vorwürfe definiert; Für Vorwürfe hätte das 'Dossier' einen Adressaten im Bahn-Vorstand haben müssen. --- Sie haben also recht, das 'Dossier' enthielt weder 'Vorwürfe' noch 'Fragen', aber ich habe eben insofern recht, als das es wohl benutzt wurde um in der Aufsichtsratsitzung 'Fragen' zu formulieren, nicht 'Vorwürfe'.
Aufmerksamer Leser, 15:37 Uhr: Lächerlich
Richtig: Das Wort „Vorwurf“ war eine Beschreibung von Herrn Wüpper. Das hatte ich in meiner letzten Antwort im 1. Satz auch geschrieben. Warum wiederholen Sie es? Wie nennen Sie das, was Herr Wüpper dem Dossier entnimmt: Der DB-Vorstand habe dem Aufsichtsrat „über Monate keinen Hinweis auf die bekannte Dimension des Problems gegeben und in dieser Zeit weitere Vergaben getätigt“. Damit wurden, so der Vorwurf, „die potenziellen Kosten des Ausstiegs/Umstiegs auf eine andere Alternative in einer Phase der Unsicherheit über die Gesamtfinanzierung bewusst erhöht“. Jetzt, Aufmerksamer Leser: Wie nennen Sie das? Antworten Sie doch mal klar und deutlich! Sind das „Fragen“? Ist das „eine-Frage-in-den-Raum stellen“? Ist es ein Lob? Ein Tadel? Ein Vorwurf? Was denn? Lohnt sich die Energie, die Sie aufbringen, um zu zeigen, was ohnehin klar ist: dass in dem Dossier dem Bahnvorstand Vorwürfe gemacht werden, dass aber das Wort „Vorwurf“ darin nicht vorkommt? Das kann man doch nur noch lächerlich nennen.