Die Juristen Loeper und Reicherter werfen der neuen DB-Spitze fortgesetzte Untreue zum Schaden des Staatskonzerns vor. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft bereits ähnliche Vorwürfe gegen die Ex-Manager Grube und Kefer sowie Aufsichtsratschef Felcht.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Der neue Bahnchef Richard Lutz und sein Stellvertreter Ronald Pofalla müssen den Weiterbau von Stuttgart 21 womöglich bald gegenüber der Justiz rechtfertigen. Der Staatsanwaltschaft Berlin, die bereits Untreue-Vorwürfen gegen die früheren Topmanager Rüdiger Grube und Volker Kefer sowie Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht nachgeht, liegt seit diesem Freitag eine weitere umfangreiche Strafanzeige gegen die amtierende Bahn-Spitze vor.

 

Die Anzeigen haben Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper sowie der ehemalige Richter Dieter Reicherter verfasst. Die beiden Juristen werfen nun auch dem neuen Führungsduo der Bahn fortgesetzte gemeinschaftliche Untreue vor. Die Begründung: S 21 werde trotz extremer Mehrkosten, fehlender Wirtschaftlichkeit, kaum beherrschbarer Bau- und Betriebsrisiken sowie ungesicherter Finanzierung zum Schaden des größten Staatskonzerns weitergeführt. Dabei sei der Bahn-Spitze längst bekannt, dass es billigere, effizientere und weniger riskante Alternativen für den Umbau des Bahnknotens am Neckar gebe.

Die Strafanzeige umfasst 25 Seiten

Die 25-seitige Strafanzeige der S-21-Kritiker liegt unserer Redaktion vor, als Beweise sind 29 Anlagen beigefügt. Loeper erwartet, dass gegen alle Beschuldigten vertiefte Ermittlungen eingeleitet werden. „Der drohende Schaden für die Konzern durch den Weiterbau von S 21 ist unstrittig und durch neue externe Gutachten und Prüfungen mehrfach belegt“, so der Anwalt. Loeper verweist auf die Gutachten des Bundesrechnungshofs (BRH). Die Kontrollbehörde warnte vorigen Herbst die Bundesregierung vor weiteren Kostensteigerungen, unterbewerteten Bau- und Betriebsrisiken sowie Gesamtkosten von fast zehn Milliarden statt der bisher vom Konzern genannten 6,5 Milliarden Euro.

Zum anderen habe der DB-Aufsichtsrat selbst die Risiken, Kosten- und Terminangaben der DB-Spitze extern überprüfen lassen. Dieser kritische Prüfbericht von KPMG/Basler, den die Kontrolleure und der DB-Vorstand seit Herbst 2016 kennen, liste ebenfalls seitenweise Bau- und Kostenrisiken auf. Besonders eindringlich werde vor den Langzeitgefahren für die fast 60 Kilometer langen S-21-Bahntunnel gewarnt, die mehr als 15 Kilometer durch schwierigen Gipskeuper (Anhydrit) führen sollen, der sich bei Wasserkontakt schnell bis zu 60 Prozent ausdehnen und Tunnelwände zerstören kann.

Die Kläger halten Stuttgart 21 für unwirtschaftlich

Die alte und neue Bahn-Spitze habe fortgesetzt gegen die Pflicht verstoßen, einen Umstieg auf günstigere oberirdische Alternativen zu prüfen, um den Schaden zu minimieren, kritisieren die Juristen. Dadurch würden dem Konzern Vermögensschäden zugefügt, die bis zu fünf Milliarden Euro betragen könnten, wenn die Kostenprognose des BRH eintreffe. Der Eigenanteil der Bahn für S 21 habe sich nach den bisherigen Kostenexplosionen bereits auf 3,5 Milliarden Euro fast verdreifacht. Damit sei das politisch gewollte Projekt seit Jahren für die bundeseigene Aktiengesellschaft komplett unwirtschaftlich.

Dennoch verfolge auch die neue Bahn-Spitze das Projekt weiter, begründet Loeper die Strafanzeige gegen Lutz und Pofalla. Beide Manager hatte der Anwalt als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21 Anfang April angeschrieben, auf die Risiken verwiesen und vergeblich um Antwort bis Ende April gebeten. Stattdessen habe Lutz auf der Bilanz-Pressekonferenz am 23. März angekündigt, er sei „finster entschlossen, das Projekt zu Ende zu bringen“. Der Jurist sieht darin eine „treupflichtwidrige Schädigung“ des Vermögens der DB AG nach dem Aktiengesetz und nach dem Strafgesetzbuch.

Die Anzeigen gegen Grube und Kefer werden noch geprüft

Bereits Ende Februar hatten Loeper und Reicherter eine umfangreiche Strafanzeige mit 30 Anlagen gegen Ex-Bahnchef Grube und seinen Vize Kefer erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte nun nach mehrfacher Anfrage unserer Redaktion, diese Strafanzeige (Az.: 242 Js 258/17) werde weiterhin auf ihre Stichhaltigkeit geprüft. „Die zuständige Staatsanwältin hat unter anderem die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme und weitergehende Informationen zu den Vorwürfen gebeten“, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Martin Steltner. Das Prüfverfahren sei noch nicht abgeschlossen, der Ausgang derzeit offen.

Die Justiz und Stuttgart 21

Die Vorwürfe gegen die Bahn-Spitze im Zusammenhang mit S 21 gelten bei der Justiz als politisch besonders brisant und als heißes Eisen, an dem sich allzu forsche Staatsanwälte schnell die Finger verbrennen können. Denn die Strafanzeigen richten sich nicht nur gegen den größten und einflussreichsten deutschen Staatskonzern, sondern auch gegen ein umstrittenes Großprojekt, das von den regierenden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD durchgesetzt wurde.

Die S-21-Kritiker Loeper und Reicherter haben ihre Strafanzeige gegen Grube und Käfer Ende März durch weitere Schriftsätze ergänzt. Bisherige Strafanzeigen gegen die DB-Spitze und Pofalla verliefen im Sande, die Verfahren der Berliner Staatsanwaltschaft wurden eingestellt. Loeper ließ nicht locker, erhob Rechtsbeschwerden beim Generalstaatsanwalt sowie beim Justizsenator . Der Anwalt erreichte die Freigabe von S-21-Vermerken des Bundeskanzleramts.

Wegen der neuen Fakten und geänderter Machtverhältnisse in Berlin hofft der Jurist auf mehr Erfolg. Seit Ende 2016 hat mit Dirk Behrendt ein Politiker der eher S-21-kritischen Grünen das Amt des Justizsenators an der Spree übernommen.