Der Gemeinderat will die Konflikte zwischen dem Göppinger Tierpark und den Anwohner mit einem Bebaungsplan lösen. Eine interne Studie, die davon abrät, kennen sie bisher nicht.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen - Wer die Probleme mit dem Göppinger Tierpark lösen will, der muss für die Traditionseinrichtung einen neuen Standort finden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das sich mit der rechtlichen Situation des Tierparks befasst. „Alle anderen Wege werden in absehbarer Zeit weitere Probleme verursachen und sind bloßes Stückwerk“, heißt es am Ende der 60-seitigen Abhandlung.

 

Erstellt wurde sie von einem jungen Juristen, der während seiner Ausbildung für eine Hospitanz ins Göppinger Rathaus abgeordnet war. Seit 2008 liegt sein Gutachten vor. Gelesen haben es nur wenige. Auch dem Gemeinderat wurde es nicht vorgelegt, obwohl er intensiv an einer Lösung des Tierpark-Problems arbeitet. Das Gutachten sei von dem Referendar auf eigene Faust erstellt worden, rechtfertigt der Oberbürgermeister Guido Till die Zurückhaltung. „Wir identifizieren uns nicht mit den Ergebnissen dieser Arbeit.“ Deshalb habe man keine Veranlassung gesehen, es den Gremien vorzulegen.

Anwohnerin entdeckt das Gutachten zufällig

Seit der vergangenen Woche dürften die Stadträte das Papier allerdings kennen. Da erhielten sie Post von einer Anwohnerin, die sich seit Jahren gegen den Gestank und den Lärm wehrt, der von den Gehegen ausgeht. Sie sei durch Zufall bei einer Akteneinsicht im Regierungspräsidium auf das Gutachten gestoßen. Und natürlich sieht sie sich bestätigt in ihrer Auffassung, dass der kleine Zoo in dem Wohngebiet an der Schickhardtstraße nie etwas anderes als eine Anhäufung von Schwarzbauten war.

Tatsächlich weist der Rechtsreferendar in seiner Fleißarbeit nach, dass bereits im Jahr 1929, als der Aquarienverein mit dem Bau einer Hütte den Grundstein für den späteren Tierpark legte, ein striktes Bauverbot bestand, das durch alle späteren Bebauungspläne bestätigt wurde. Trotzdem hatte sich das bei der Stadt gepachtete Vereinsgelände in den folgenden Jahren derart entwickelt, dass in der Presse im Jahr 1952 schon von einer Art Zoo gesprochen wurde.

Probleme gibt es seit 1958

Bald gab es erste Probleme mit den Nachbarn. „Beim Stadtbauamt erscheint Herr Oberstudienrat Scheuffele und weist darauf hin, dass auf dem Gelände des Aquarienvereins laufend neue Gebäude ohne baurechtliche Genehmigung erstellt werden“, heißt es in einer Aktennotiz aus dem Jahr 1958. In der Folge zieht sich dies wie ein roter Faden durch die Akten: Bautätigkeit im Tierpark, Beschwerden der Nachbarn. Dass die Stadt all dem macht- und tatenlos gegenüber stand, verschaffe dem Tierpark aus juristischer Sicht jedoch keine Bestandsgarantie, so der Autor. Es habe zwar eine „passive Duldungssituation, nicht jedoch einen aktiven Duldungsausspruch“ gegeben. Deshalb sei auch eine Abbruchverfügung und damit der Umzug an einen neuen Standort durchsetzbar.

Harte Auflagen als Lösung?

Allerdings wird in dem Gutachten auch der von der Stadt jetzt verfolgte Weg grundsätzlich für gangbar gehalten. Demnach soll ein neuer Bebauungsplan ein Sondergebiet für den Tierpark ausweisen und ihn erstmals legalisieren. Dies soll allerdings mit harten Auflagen verbunden werden, die von den Anwohnern auch eingeklagt werden können. Gegen einen Umzug sprächen die Kosten, die Tradition und die Schwierigkeit, an einem neuen Standort die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zu erfüllen, sagt Till. Dass ein Teil der Anwohner diesen Weg durch eine Klage verbauen könnten, schließt er jedoch nicht aus. Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan soll deshalb erst nach den Sommerferien fallen, wenn ein renommierter Jurist – kein Referendar – die Unterlagen geprüft habe.