Ein früherer Rechtsberater widerspricht Mappus. Aus Angst vor einem russischen Investor habe der Politiker den EnBW-Deal am Landtag vorbei eingefädelt.

Stuttgart - Der frühere Rechtsberater des Landes hat vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) in entscheidenden Punkten zum Ablauf des Deals widersprochen. Der Anwalt Martin Schockenhoff von der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz sagte am Freitag, die Juristen hätten Ende November 2010 vor einer Umgehung des Landtags beim Ankauf der Anteile am Energiekonzern gewarnt. Mappus habe dann trotzdem die grundsätzliche Entscheidung getroffen, bei dem Geschäft mit einem Volumen von 4,7 Milliarden Euro diesen Weg zu beschreiten. „Er war bereit, diesen Weg zu gehen, auch wenn verfassungsrechtliche Risiken verbleiben“, sagte Schockenhoff.

 

Der Chef der Investmentbank Morgan Stanley und Mappus-Berater, Dirk Notheis, habe ihm am 30. November mitgeteilt, dass Mappus den Landtag bei dem Deal ausschalten wolle, „wenn er das nur irgendwie begründen könne“. Mappus wolle dieses Risiko eher in Kauf nehmen, als die Gefahr, „dass EDF an einen anderen verkauft“. Notheis habe erklärt, es drohe ein Verkauf an einen ausländischen Investor - „insbesondere an einen russischen“. Erst danach habe Gleiss Lutz den Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers erneut geprüft und abgesegnet, sagte der Jurist.

Der frühere Regierungschef hatte dagegen in seiner Vernehmung erklärt, die Kanzlei habe ihm diesen Weg gewiesen. „Gleiss Lutz hat diesen Weg gesucht, gefunden, als gangbar betrachtet und vorgeschlagen“, sagte Mappus wörtlich. Darauf habe er sich verlassen. Schockenhoff erklärte dagegen, Gleiss Lutz habe den Weg ohne Parlamentsvorbehalt am Ende lediglich als „begründbar“ bezeichnet.

„Es bleibt dabei immer Aufgabe des Mandanten zu entscheiden, welchen Weg er gehen will“, sagte Schockenhoff. Es sei nicht die Aufgabe des Rechtsberaters, über den Kopf des Mandanten hinweg zu entscheiden. „Entscheiden muss der Mandant und er will es auch“, sagte der damalige Mandatsführer der Kanzlei.

„Jawohl, wir haben den Deal“

Dass der Staatsgerichtshof im Nachhinein die Umgehung des Landtags gerügt hat, sei nicht vorhersehbar gewesen. Es habe durchaus „Auslegungsspielräume“ gegeben. Deswegen sei es falsch, von einer „falschen Beratung“ durch Gleiss Lutz zu sprechen. Schockenhoff erklärte zudem, es sei fehl am Platz, von einem „Verfassungsbruch“ zu sprechen. Schließlich habe es keinen Vorsatz gegeben. Die Kanzlei habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Schockenhoff erklärte zudem, Mappus und der Chef des französischen Energiekonzerns EDF, Henri Proglio, hätten sich bereits zu Beginn der Verhandlungen, am 26. November 2010, auf den Kaufpreis von 40 Euro pro Aktie geeinigt. Es sei der Satz gefallen: „Jawohl, wir haben einen Deal.“ Mappus und Notheis hatten dagegen erklärt, der Preis habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgestanden und sei danach selbstverständlich intensiv überprüft worden.

Grüne und SPD halten den Kaufpreis für deutlich überhöht. Sie werfen Mappus vor, er habe sich offensichtlich „auf Zuruf“ und ohne ordentliche Wertermittlung mit EDF-Chef Proglio auf den Kaufpreis geeinigt. Die grün-rote Landesregierung ficht den Preis derzeit sogar vor einem internationalen Gericht an. Grüne und SPD halten Mappus zudem vor, er habe mit der „Nacht-und Nebel-Aktion“ einen Wahlkampf-Coup landen wollen.