Fast zwei Jahre nach der Eröffnung kommt die Ansiedlung des Obi-Baumarktes auf dem so genannten Weberareal an der Heininger Straße in Göppingen jetzt vor Gericht. Es geht um den Streit mit dem Nachbar-Baumarkt Toom.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen - Fast zwei Jahre nach der Eröffnung kommt die Ansiedlung des Obi-Baumarktes auf dem so genannten Weberareal an der Heininger Straße in Göppingen jetzt vor Gericht. Am morgigen Mittwoch nimmt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den städtischen Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Sägewerks unter die Lupe. Hintergrund ist eine Normenkontrollklage der Patrizia Gewerbe Invest. Der Kapitalgesellschaft mit Sitz in Hamburg gehört ein Nachbargrundstück, auf dem schon seit vielen Jahren ein Toom-Baumarkt steht.

 

Neue Konkurrenzsituation

Er ist mit einer Verkaufsfläche von 9640 Quadratmetern nur halb so groß wie der neue Obi und dürfte dementsprechend unter der neuen Konkurrenzsituation leiden. Patrizia sieht damit die eigene Immobilie entwertet. Bisher ist der zur Rewe-Gruppe gehörende Baumarkt gegenüber dem Branchenprimus aber noch nicht eingeknickt. Wöchentlich gibt es neue Angebote, am Freitagabend wurden vor einiger Zeit die Öffnungszeiten ausgeweitet, ohne dass Obi bisher nachgezogen hätte.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das vom Möbelhaus-Eigentümer Franz Rieger entwickelte Gelände sei nicht die gebotene Rücksicht auf die ansässige Wirtschaft genommen worden, lautet dennoch der zentrale Vorwurf der Immobiliengesellschaft. Das Stadtplanungsamt wies diese Argumentation in früheren Stellungnahmen immer wieder zurück. Demnach stehe es der Stadt überhaupt nicht zu, einem ortsansässigen Unternehmen per Bebauungsplan einen missliebigen Konkurrenten vom Leibe zu halten. Die Klage, so hieß es, habe nicht den Hauch einer Chance. Selbst der Einzelstadtrat und frühere Baubürgermeister Joachim Hülscher teilt diese Auffassung. „Der Bebauungsplan ist stichhaltig“, sagte Hülscher.

Formale Fragen sind entscheidend

Allerdings steckt der Teufel im Detail. So haben die Patrizia-Rechtsanwälte zahlreiche kleinere formale Kritikpunkte zusammengetragen, um den Bebauungsplan anzugreifen und zu kippen. Viel wird also davon abhängen, ob das Stadtplanungsamt sauber gearbeitet hat. Bei der morgigen Sitzung werden sich die Mannheimer Richter allerdings erst einmal für Grundsätzliches interessieren. „Wie bei jedem Verfahren hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob der Kläger von dem Bebauungsplan überhaupt betroffen und damit klageberechtigt ist“, sagte der VGH-Sprecher, Karsten Harms. Weil der Toom-Markt gar nicht direkt im Planbereich liege, wären dafür gute Argumente erforderlich. Erst im Anschluss könnten die einzelnen Punkte der Klage gegebenenfalls erörtert werden.

Was Patrizia mit der Klage erreichen möchte, ist unklar. Ein Sprecher der in Augsburg ansässigen Muttergesellschaft Patrizia Immobilien AG wollte sich im Vorfeld der Kammersitzung nicht äußern. Tatsächlich könnte das Gericht im schlimmsten Fall den Bebauungsplan für ungültig erklären. Eine Schließung des Obi-Marktes wäre damit freilich nicht verbunden. Allenfalls könnte die Stadt zu einer Entschädigung verurteilt werden.