Der Kauf der EnBW-Aktien vor einem Jahr wird jetzt von Rechnungshof und Anwälten untersucht – und vielleicht noch durchleuchtet.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Aufarbeitung des EnBW-Deals durch die neue grün-rote Landesregierung ist gerade erst angelaufen und dürfte noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Beteiligt sind bisher folgende Institutionen: Die Landesregierung will von einer Anwaltskanzlei prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche des Landes gegen Akteure und/oder Berater bestehen. Der Auftrag wurde beschränkt ausgeschrieben, die Suche nach einer geeigneten Kanzlei gestaltete sich schwierig. Die Anwälte sollen zum einen prüfen, ob dem Land beim EnBW-Deal ein Schaden entstanden ist und, wenn ja, in welcher Höhe.

 

Zum anderen sollen sie untersuchen, gegen wen - und mit welchen Erfolgsaussichten - Ansprüche geltend gemacht werden können. Als mögliche Anspruchsgegner werden in der Ausschreibung die Investmentbank Morgan Stanley (sie schweigt zu allen Vorwürfen) und die Sozietät Gleiss Lutz genannt, die keine eigenen Fehler sieht. Als politische Akteure nimmt das Land Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus, Ex-Finanzminister Willi Stächele und Ex-Staatsminister Helmut Rau (alle CDU) ins Visier.

Die Karlsruher Kontrollbehörde wollte sich vorerst eigentlich nicht mit dem EnBW-Deal befassen, weshalb ihr Präsident Max Munding gehörig unter Druck geriet. Auf Geheiß der Landtagsfraktionen von Grünen und SPD untersuchen die Prüfer nun doch einen Teilaspekt: Sie sollen feststellen, ob vor der Bestimmung des Kaufpreises von 41,50 Euro je Aktie "ein rechtlich ordnungsgemäßes und wirtschaftlich fundiertes Bewertungsverfahren" durchgeführt wurde. Für den Rechnungshof ist das "Neuland", wie Munding einräumt. Ob er die zentrale Frage bei dem Milliardengeschäft wirklich beantworten kann, ist noch offen.

Die EU-Kommission beschäftigt sich mit dem Aktienkauf

Vom Ergebnis der Anwaltskanzlei und des Rechnungshofs wollen es Grüne und SPD abhängig machen, ob sie einen Untersuchungsausschuss des Landtags einsetzen. Der heutige Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte das noch als Grünen-Fraktionschef kurz vor der Wahl gefordert. Danach hatten die Grünen ein solches Gremium mit der Begründung abgelehnt, es seien keine Akten aus der Zeit der Vorbereitung des Milliardengeschäfts vorhanden. Das sei zwar skandalös, erschwere aber die Aufklärung durch einen Ausschuss. Inzwischen überprüft die Fraktion diese Position.

Auch die SPD überdenkt ihre Haltung, ein solches Gremium sei "ein Instrument der Opposition". Selbst in den Reihen von CDU und FDP wird damit gerechnet, dass es zu einer parlamentarischen Untersuchung kommt. Gegen Stefan Mappus und seine Mitstreiter sind zwar schon etliche Anzeigen eingegangen - teils vor, teils nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 6. Oktober 2010, in dem das Geschäft am Landtag vorbei als eindeutig verfassungswidrig eingestuft wurde. Bisher sieht die Staatsanwaltschaft Stuttgart aber keinen Anlass, etwa wegen Untreue gegen die Beteiligten zu ermitteln.

Begründung: Es gebe keine Anhaltspunkte für Pflichtverstöße, die einen Anfangsverdacht begründen könnten. Eine Beschwerde dagegen, dass nicht ermittelt wird, hat die Generalstaatsanwaltschaft bereits zurückgewiesen. Auch die EU-Kommission in Brüssel beschäftigt sich mit dem Aktienkauf. Ihr liegen nach Medienberichten Beschwerden dagegen vor, dass die Investmentbank Morgan Stanley vom Land ohne Ausschreibung beauftragt wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, man sei um Aufklärung gebeten worden.